Ehemaliger Belinea- und Leo-Chef wird Direktor Einkauf und Verkauf Smartbook holt Torsten Duffner an Bord

Redakteur: Katrin Hofmann

Nachdem Torsten Duffner erst im Juli 2009 nach nur acht Monaten aus der Geschäftsführung von Belinea ausgeschieden war, hat der 44-Jährige jetzt beim Notebook-Hersteller Smartbook eine neue berufliche Perspektive gefunden.

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Smartbook hat Torsten Duffner zum neuen Purchase and Sales Director berufen. In dieser Position soll Duffner „weit reichende“ Einkaufs- und Vertriebsaufgaben übernehmen, unter anderem die Gesamtverantwortung für den Verkauf der Smartbook-Produkte in der Region Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA).

„Wir sehen in Herrn Duffner die optimale Besetzung für diese Position und die damit verbundenen Aufgaben,“ ist Dirk Pick, Vorstand der Smartbook AG, überzeugt.

Duffner bringt 20 Jahre Berufserfahrung mit. Zuletzt leitete er die Geschäfte der Belinea GmbH und war als Mitglied der Geschäftsführung für den Aufbau der Marke zuständig. Allerdings war er aus dem Unternehmen, in das er im November 2008 eingestiegen war, schon nach acht Monaten wieder ausgeschieden. Belinea nannte als Grund, dass die gesteckten Ziele bereits frühzeitig erreicht worden seien. Duffner wolle sich anderen Projekten zuwenden, so dass er nicht mehr in der Geschäftsführung tätig sein könne, hieß es damals.

Vor seinem Intermezzo bei Belinea war der mittlerweile 44-Jährige 16 Jahre lang Geschäftsführer des PC-Fertigers Leo. Zeitgleich mit seinem Ausstieg dort im Sommer 2008 wurde für Leo der Insolvenzantrag gestellt. Nach seinem Weggang von Leo hatte Duffner wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation unter Beschuss gestanden (IT-BUSINESS berichtete).

Sein neuer Arbeitgeber, die Smartbook AG, war kürzlich wegen eines Rechtsstreits über die Verwendung des Begriffs „Smartbook“ in die Schlagzeilen geraten. Der Notebook-Hersteller hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den amerikanischen Chipsatz-Hersteller für Mobilfunkgeräte Qualcomm und dessen deutsche Tochter erwirkt. Die Richter hatten entschieden, dass die uneingeschränkte Verwendung der Bezeichnung „Smartbook“ der Smartbook AG vorbehalten ist.

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