Compliance-Regeln für die Einhaltung von Schutzrechten Reseller haften für Schutzrechte-verletzende Ware mehrfach

Autor / Redakteur: von Dr. Julia Schönbohm, Dr. Burkhard Führmeyer / Katrin Hofmann

Verkaufen ITK-Händler Produkte, die gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Marken, haften sie doppelt: Zum einen sind sie den Ansprüchen der Rechtsinhaber ausgesetzt. Zum anderen können sie von ihren Kunden auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden.

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Die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter ist im Geschäftsverkehr, insbesondere bei Importen, keine Seltenheit. Das Problem: Mangelnde Kenntnis des Händlers von der Rechtsverletzung schließt die Haftung nicht aus. Der Reseller kann vom Schutzrechtsinhaber und auch von einem Lizenznehmer verschuldensunabhängig auf Unterlassung des Verkaufs sowie auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Produkte in Anspruch genommen werden. Zudem kann die Beseitigung und gegebenenfalls die Vernichtung der Gegenstände verlangt werden.

Die gute Nachricht: Schadensersatz muss nur dann vom Händler geleistet wenn, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Überprüft der ITK-Reseller beispielsweise trotz bestehender Anhaltspunkte nicht, ob seine Ware Schutzrechte Dritter verletzt, handelt er schuldhaft. Handelsunternehmen trifft in der Regel keine Prüfungspflicht, wenn in der Zulieferkette bereits eine ernsthafte, sorgfältige und sachkundige Prüfung der Schutzrechtslage stattgefunden und der Wiederverkäufer sich dessen vergewissert hat. Sollte Schadensersatz zu leisten sein, bestimmt sich dessen Höhe in der Praxis grundsätzlich nach dem Gewinn, den der Verletzer mit den Produkten erwirtschaftet hat.

Der Händler muss nicht nur dem Verletzten, sondern auch seinen Kunden gegenüber einstehen. Denn diese haben Anspruch auf mangelfreie Ware – ein Produkt, das Schutzrechte Dritter verletzt, ist aber mangelhaft. Der Kunde darf Gewährleistungsrechte geltend machen. Er kann sich sogar vom Vertrag lösen oder den Kaufpreis reduzieren.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, was ITK-Reseller tun sollten.

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