Die E-Rechnung ist mehr als nur eine XML-Datei. In der vierten Folge des Podcasts IT ImPuls wird das digitale Dokument genauer unter die Lupe genommen. Es geht um Format-Vielfalt, Gesetze, Echtzeit-Steuerreporting und Steuerbetrug.
In der vierten Folge von IT ImPuls sprechen wir über die Chancen und Herausforderungen, die die E-Rechnung mit sich bringt.
(Bild: Carin Böhm)
Eines ist sicher: Die E-Rechnung kommt und ist teilweise schon da! Seit dem Jahreswechsel müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische B2B-Rechnungen zu empfangen und dürfen sich dem Empfang nicht mehr verweigern. Die Regelung gilt für alle Unternehmen, die an B2B-Geschäften mit einem deutschen Lieferanten beteiligt sind. Voraussetzung ist, dass die gehandelten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerbar sind. Spätestens 2028 ist Schluss mit der Papierrechnung im Geschäftsverkehr. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle in Deutschland tätigen Unternehmen ihre B2B-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 elektronisch übermitteln.
Umso wichtiger also, sich jetzt schon über Formate, Gesetze und Verordnungen rund um die E-Rechnung zu informieren. In der aktuellen Folge des IT-ImPuls-Podcast sprechen Moderatorin Mihriban Dincel und Redakteur Dr. Stefan Riedl mit Studiogast Ivo Moszinksy, Vorstandsvorsitzender des Verbands elektronische Rechnung e.V. (VeR). Im Gespräch gibt er Einblicke in die Vielfalt der XML-basierten Rechnungsformate in Europa, blickt auf die Geschichte der E-Rechnung zurück und macht deutlich, warum die E-Rechnung die Basis für ein System zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ist.
Was gilt als E-Rechnung?
Als E-Rechnung gelten XML-basierte Formate, die gemäß EN 16931 eine E-Rechnung darstellen. Die EN 16931 gilt als europäische Norm und bildet die Grundlage für elektronische Rechnungsformate. In Deutschland werden vor allem die XML-basierten Formate ZUGFeRD und XRechnung verwendet. Beide Formate liefern eine maschinenlesbare XML-Datei und sind damit für die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen geeignet. ZUGFeRD ist bei vielen Unternehmen beliebter als XRechnung, da hier keine weitere Software für die Visualisierung benötigt wird.
Bei IT-ImPuls zu Gast
Im Gespräch mit Ivo Moszinksy
Ivo Moszynski ist Vorstandsvorsitzender des Verbands elektronische Rechnung e.V. (VeR), einer Plattform zur Förderung und Standardisierung elektronischer Rechnungsprozesse. Beruflich ist er Leiter der E-Rechnungsstrategie bei der Datev. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Digitalisierung und Optimierung von Rechnungsprozessen, insbesondere durch Standards wie ZUGFeRD und X-Rechnung. Er engagiert sich für die Einführung und Etablierung der E-Rechnungspflicht, die ab 2025 schrittweise für B2B-Umsätze in Deutschland verpflichtend wird.
Die E-Rechnung als Grundlage für Steuerbetrugsbekämpfung
Die E-Rechnung ist weit mehr als ein XML-Format, sie steht für etwas viel Größeres: die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Da E-Rechnungen in strukturierten elektronischen Formaten (ZUGFeRD, XRechnung) eine automatisierte Verarbeitung und Prüfung ermöglichen, können die Finanzbehörden die Daten in Echtzeit auswerten und Unregelmäßigkeiten schneller erkennen. Mit der geplanten Einführung eines Echtzeit-Meldesystems sollen Rechnungsdaten direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Wann dieses Meldesystem in Deutschland zum Einsatz kommt, ist allerdings noch unklar.
Hören Sie jetzt in die spannende neue Podcast-Folge „Die E-Rechnung“ rein! Und auch dieses Mal gibt es einen passenden KI-generierten Song. #Ohrwurm
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.