Die Bundesregierung will das Urheberrecht mit der größten Reform seit zwei Jahrzehnten an die digitale Welt anpassen. Das schwarz-rote Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Großer Wurf oder Bürokratiemonster – die Meinungen über das neue Urheberrecht sind geteilt.
Die Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Es soll auch um neue Regeln gehen, wie Urheber an der Wertschöpfung von Plattformen beteiligt werden.
Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sahen Schlupflöcher. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte nach dem Beschluss: „Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden.“ Die Bundesregierung hatte mehrmals einen Beschluss im Kabinett verschoben, das hatte zu Unmut bei den betroffenen Branchen geführt.
Im Kern des Gesetzespakets geht es um Regeln für das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Internetplattformen. Das können zum Beispiel Songs von Künstlern, Filmausschnitte, Ausschnitte von Presseartikeln, Fotos oder Karikaturen sein.
Der Bund versucht einen Spagat zwischen Interessen und Freiheiten von Usern und dem Schutz von Urhebern. Eckpunkte: Upload-Plattformen sollen künftig grundsätzlich für hochgeladene Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sein. Aus der Haftung können sich Diensteanbieter zum Beispiel befreien, wenn sie Lizenzen für geschützte Werke abschließen. Lizenzmodelle gibt es auch bereits in der Praxis.
Rechteinhaber sollen einer Plattform auch anzeigen können, wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke hochgeladen werden. Dann muss der Anbieter diese Inhalte vor dem Hochladen herausfiltern. Der Nutzer wird über die Blockierung informiert. Auch das Instrument eines sogenannten roten Knopfes ist geplant. Demnach sollen Rechteinhaber einer Plattform anzeigen können, wenn unerlaubte Inhalte bereits hochgeladen worden sind. So sollen sie dann schnell wieder verschwinden können.
Umstritten war im Vorfeld vor allem eine sogenannte Bagatellregelung, nach der das Hochladen von Ausschnitten von geschützten Texten, Videos oder Tonspuren erlaubt sein soll, um Nutzergewohnheiten entgegen zu kommen. Nach massiver Kritik aus der Kultur-, Medien- und Kreativbranche ist der Umfang im Gesetzentwurf eingekürzt worden: Es sind nun bis zu 15 Sekunden eines Filmwerkes oder Laufbildes, bis zu 15 Sekunden Tonspur, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.
Allerdings gibt es bereits Kritik an der Reform. So erklärte der Branchenverband Bitkom unter anderem: „Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden.“
Dies allein sei ein großer Rückschlag für das freie Internet. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden seien technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stünden vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber würden zudem mit zuvor bewährten Modellen Bundesregierung will das Urheberrecht mit der größten Reform seit zwei Jahrzehnten an die digitale Welt mit Internetplattformen anpassen. Das schwarz-rote Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Bis Juni muss Deutschland bereits verabschiedete entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben. Für Kreative leiste das Gesetz einen Bärendienst. Es sei höchstwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielten als nach den alten Regeln.
Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schaffe die Reform außerdem ein neues Bürokratieungeheuer. Bei einem Filmprojekt etwa müssten alle Urheber, die an dem Film mitgewirkt haben, jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Das könne je nach Projekt mehrere Tausend Urheber betreffen. Kosten und Nutzen stünden bei dieser Informationspflicht in keinem Verhältnis.
Weiter heißt es: „Die in der Reform enthaltene Umsetzung der sogenannten Online-SatKab-Richtlinie sollte den Weg frei machen für eine zeitgemäße Fernsehnutzung. Der beschlossene Entwurf scheitert aber an diesem Anspruch. Aufgrund vieler Mängel im Gesetzesentwurf wird die derzeitige Situation nicht verbessert. Und beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger setzt der Entwurf nur die EU-Richtlinie wortgleich um. Für Startups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Hier wird das letzte Wort beim Europäischen Gerichtshof liegen.“
Stand: 08.12.2025
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Einzig zu begrüßen an der Umsetzung der Urheberrechtsreform sei die Regelungen zum sogenannten Text-und-Data-Mining. Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. Die EU schaffe damit Rechtssicherheit und ebne den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz.