So bereiten Sie sich auf eine Betriebsprüfung vor

Menschenkenntnis für Unternehmer – der Betriebsprüfer

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6. Internet-Shops: Auch Betriebsprüfer kennen archive.org

Wenn ein Betriebsprüfer den Verdacht hat, dass ein Online-Händler in den vergangenen Jahren bestimmte Waren über seinen Online-Shop angeboten hat, die korrespondierenden Einnahmen aber nicht aufgezeichnet wurden, ist Leugnen meist zwecklos. Denn das Finanzamt kann prüfen, wie der Online-Shop vor einigen Jahren ausgesehen hat. Möglich macht das – die NSA lässt grüßen – das Online-Portal archive.org. Dort werden Online-Portale aus aller Welt zu bestimmten Terminen ungefragt gescannt – und jeder kann mit Angabe der Domain nachsehen, wie eine Website zu einem früheren Zeitpunkt ausgesehen, oder welche Produkte ein Online-Shop angeboten hat.

7. Auskunftsersuchen schafft Klarheit

Bietet ein Händler seine Ware über Online-Portale und Internet-Auktionshäuser an, wird das Finanzamt bei Unstimmigkeiten Auskunftsersuchen an die Betreiber dieser Portale stellen. Auf diese Weise erhält der Betriebsprüfer alle notwendigen Informationen zu den Erlösen des Händlers. Doch nicht nur Händler sind hier im Visier des Finanzamts. Auch Handwerker, die ihre Leistungen beispielsweise über Online-Portale anbieten oder versteigern, müssen damit rechnen, dass das Finanzamt die aufgezeichneten Betriebseinnahmen mit den Daten aus Auskunftsersuchen abgleicht.

TIPP: Bereits seit einigen Jahren durchforsten speziell geschulte Finanzbeamte mit der Software XPIDER das Internet auf der Suche nach Online-Aktivitäten, wie ebay-Handel, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Betrug wird durch die Informationen von zwei Seiten schnell aufgedeckt und teuer.

8. Elektronische Plausibilitätskontrollen

Das Formular EÜR und die Bilanzdaten von Unternehmern sollen nicht nur elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden, um dem Unternehmer die Arbeit zu erleichtern. Der wichtigste Nutzen für das Finanzamt ist, dass sich hiermit Plausibilitätskontrollen durchführen lassen, die Auffälligkeiten zeigen. Dadurch landen scheinbar harmlose Steuerfälle, deren Daten aber von der Norm abweichen oder deren Eintragungen Fehler vermuten lassen, auf dem Tisch des Betriebsprüfers.

9. Lohnsteuer-Nachschau

Seit 30. Juni 2013 ist es Lohnsteuerprüfern des Finanzamts erlaubt, unangekündigt im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau (gemäß § 42g EStG) vor der Tür zu stehen, und lohnsteuerlich relevante Daten anzufordern. Der Überraschungsbesuch soll bewirken, dass ein Unternehmer keine Zeit hat, sich auf den Besuch des Prüfers vorzubereiten und seine Aufzeichnungen zu sehr „aufzubereiten“. Dadurch erhält der Prüfer natürlich einen schnellen Überblick, ob – und falls ja, wo – etwas nicht korrekt angegeben wurde.

Tipp: Steht ein Lohnsteuerprüfer überraschend vor der Tür, sollten Sie ihm nur im Beisein des Steuerberaters Unterlagen aushändigen. Fordert der Lohnsteuerprüfer während einer Lohnsteuer-Nachschau Bargeld von Ihnen, rufen Sie die Polizei. Der Grund: Bereits bei Einführung der Umsatzsteuer-Nachschau haben Betrüger sich als Prüfer des Finanzamts ausgegeben und angeboten, die vermeintliche Prüfung gegen Geldzahlungen zu stoppen.

Fazit

Auch wenn es oft so wirkt, der Betriebsprüfer ist nicht der Feind der Unternehmer, er folgt einfach seinem Auftrag – Geld einzutreiben, das dem Staat zusteht. Mit einer gezielten Vorbereitung und etwas Detailwissen kann jeder selbständige Unternehmer der Betriebsprüfung des Finanzamts in aller Regel gelassen entgegensehen – und das Ergebnis sogar zu seinem Vorteil beeinflussen. Eine ausgefeilte Checkliste zum Thema ist zum Beispiel bei Lexware, dem Buchhaltungs-Experten, zu finden.

Über den Autor

Jörg Frey ist seit 2010 Mitglied der Geschäftsführung der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. Verantwortlich ist er in dieser Position für den Geschäftsbereich „Small Business & Consumer“, also für das Geschäft mit Kleinbetrieben und Selbstständigen. Zudem verantwortet er die Corporate PR der Haufe Gruppe.

Jörg Frey ist Geschäftsführer bei Haufe-Lexware.
Jörg Frey ist Geschäftsführer bei Haufe-Lexware.
(Bild: Haufe-Lexware)

Der Diplomvolkswirt Jörg Frey startete 1992 seine berufliche Karriere beim Freiburger Software-Haus als Allrounder für Marketing und Kommunikation. Schon nach kurzer Zeit wurde er zum Marketingleiter ernannt, danach folgte der Aufstieg zum Leiter Business-Unit. 1998 schließlich wurde er in die Geschäftsführung von Lexware berufen.

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