KI-Regulierung Kritik am AI Act von deutschen Verbänden

Quelle: dpa, Eco e. V., ZVEI e. V. 3 min Lesedauer

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Aller Voraussicht nach wird Deutschland an diesem Freitag dem jetzigen Entwurf des AI Acts zustimmen. Doch an der gegenwärtigen Fassung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz gibt es Kritik.

Für den KI-Einsatz sollen in der EU in Zukunft strengere Regeln gelten.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Für den KI-Einsatz sollen in der EU in Zukunft strengere Regeln gelten.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Einer Zustimmung Deutschlands zum EU-Gesetz über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz steht laut dpa nichts mehr im Weg. Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) sagte am Dienstag in Berlin, das Ringen um die deutsche Haltung zum sogenannten AI Act sei mit einem „tragbaren Kompromiss“ zu Ende gegangen. Die federführenden Ministerien für Justiz und Wirtschaft teilten mit, die Bundesregierung habe sich darauf verständigt, der KI-Verordnung am Freitag in Brüssel zuzustimmen. Das sorgt jedoch auch für Kritik.

Eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. plädiert beispielsweise für einheitlich ausgelegte Pflichten, Anforderungen und Standards. In der gegenwärtigen Fassung des AI Act sei hier noch zu viel Interpretationsspielraum. Eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme mahnt: „Die Fehler der DSGVO dürfen sich nicht wiederholen – Deutschland oder andere EU-Mitgliedsstaaten sollten bei der Regulierung von GPAI-Modellen und Hochrisiko-Systemen keine nationalen Sonderwege gehen.“

Laut Süme brauche es hierfür einen engen und regelmäßigen Austausch zwischen den betroffenen Akteuren. Besonders wichtig sei das, um bei neuen Anwendungsfällen flexibel zu bleiben und praxistaugliche Kriterien für die Bewertung von Risiken zu entwickeln. Außerdem kritisiert Süme, dass gegenwärtig noch nicht klar sei, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um diese Risiken zu minimieren.

Mehr Klarheit hinsichtlich der Anforderungen wünscht sich auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, betont: „Insbesondere die Kriterien von Hochrisiko-KI-Systemen sind zu unpräzise formuliert und können unterschiedlich ausgelegt werden. Es droht, dass selbst einfache Steuerungen von Haushaltsgeräten als Hochrisiko-KI gelten. Auch alltäglichen Anwendungen in der Industrie droht eine Neubewertung als Hochrisiko-KI.“ Nach Ansicht des ZVEI müsse die Verordnung eindeutig und rechtssicher ausgelegt werden. Das gelte besonders, um mittelständische Unternehmen nicht zu überlasten und den Wirtschaftsstandort nicht zu gefährden. Wissing sagte hierzu am Dienstag, er habe sich bis zuletzt für innovationsfreundlichere Regeln eingesetzt und Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erzielen können. Unverhältnismäßige Anforderungen seien nach seiner Auffassung abgewendet worden.

Parallel solle die Bundesregierung aus Perspektive des Eco bei der biometrischen Echtzeit-Überwachung mögliche Spielräume im AI Act nutzen. Denn für den Erfolg von KI brauche es Akzeptanz in der Bevölkerung. Dagegen könnten die im AI Act vorgesehenen Regelungen zur biometrischen Echtzeit-Überwachung die Sorgen vor einer Gefährdung von Bürgerrechten vergrößern. Oliver Süme erinnert in diesem Zuge daran, dass die Bundesregierung die biometrische Echtzeit-Überwachung in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen hatte und appelliert an Berlin, hier konsequent zu bleiben. Andernfalls sehe er das Vertrauen in Teilen der Bevölkerung gefährdet.

„Europas Bestreben sollte sein, nicht nur das erste KI-Gesetz der Welt zu machen, sondern sogleich auch das Beste – damit KI-Entwicklung und KI-Anwendung auch künftig in Europa erfolgen können“, fasst Wolfgang Weber die Position des ZVEI zusammen.

Der Präsident des Digitalverbands Bitkom, Ralf Wintergerst, zeigt sich vorsichtig optimistisch: „Die Hängepartie beim AI Act dürfte mit der jetzt zu erwartenden Zustimmung Deutschlands beendet sein.“ Für die Unternehmen könne das die dringend notwendige Rechtssicherheit bei dieser wichtigen Zukunftstechnologie verbessern.

Dieser Artikel erschien zuerst auf unserem Partnerportal Industry of Things.

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