Nicht jede Eingangsrechnung ist auf absehbare Zeit eine E-Rechnung. Der Automatisierungsgrad wird mit KI daher auch für „schnöde“ Papierrechnungen erhöht, die beispielsweise zerknittert oder befleckt mit Kaffee sein können.
Der Automatisierungsgrad in Sachen Rechnungsstellung steigt – dank der E-Rechnung.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Trudeln Rechnungen bei Unternehmen mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) ein, das auf der Höhe der Zeit ist, sind weite Teile des Rechnungseingangsprozesses bereits automatisiert. Auch bei DocuWare gibt es schon seit Langem einen hohen Automatisierungsgrad.
Das DocuWare-Dokumentenmanagement-System ermöglicht das Empfangen, Verarbeiten und Archivieren der gängigen E-Rechnungsformate sowie klassischer PDF- oder Papierrechnungen. Für den Rechnungsempfang bietet die Lösung eine Anbindung an Netzwerke wie PEPPOL. Dr. Michael Berger, der CEO des Unternehmens listet auf, was zu dem hohen Automatisierungsgrad führt, nämlich:
automatisches Auslesen,
Abgleichen von Rechnungen und Lieferscheinen sowie
Freigabe-Workflows.
KI bringt mehr Intelligenz in die Prozesse
Dr. Michael Berger, CEO, DocuWare
(Bild: DocuWare)
Das neue Schlagwort der Branche lautet „Intelligent Document Processing“. Berger berichtet: „Mit unserer neuesten Funktion DocuWare IDP gehen wir noch einen Schritt weiter. Die auf Künstlicher Intelligenz basierte Technologie liefert zusätzlichen Mehrwert, insbesondere wenn die Einzelposten in Rechnungen oder Lieferscheinen komplex sind.“ Hier geht es beispielsweise um unübliche Formatierungen oder vor dem Scannen verknitterte oder etwa mit Kaffeeflecken oder Ähnlichem verschmutzte Rechnungsdokumente. Auch in solchen Fällen werden die relevanten Informationen aus den Dokumenten zuverlässig extrahiert, so der DocuWare-Chef. Da die E-Rechnung noch nicht alleiniger Standard – auch auf internationaler Ebene – ist, ist mit solchen Fällen in der DMS-Branche zu rechnen, solange es Kaffee und ausgedruckte Dokumente gibt.
Hintergrund
XRechnung, ZUGFeRD, XML
Gerangel um Formate
ZUGFeRD und XRechnung sind XML-basierte Formate, die laut EN16931 eine E-Rechnung darstellen. Beide Formate liefern eine maschinenlesbare XML-Datei und sind damit geeignet für die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen. Dabei hält ZUGFeRD im Vergleich zu XRechnungen insofern einen Vorteil für den menschlichen Nutzer als, dass hier softwareseitig eine visualisierbare Bilddatei integriert ist.
Das Problem bei mehreren Formaten: Etliche Unternehmen wollen in der Praxis nur ZUGFeRD-Dateien empfangen, um den optischen Teil zu nutzen. Das ist aber nicht sinnvoll bei gegebener Formatvielfalt im Rahmen der EU-Norm.
Mitunter wird auf Länder wie Italien oder Polen verwiesen, die eine andere Regelung getroffen haben, nämlich dahingehend dass eine konforme XML-Datei zum alleinigen Rechnungsformat erklärt wurde.
Hierzulande hat sich XRechnung für die Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor etabliert. Dieses ist für die automatisierte Verarbeitung konzipiert, kann aber ohne spezielle Software nicht gelesen werden.
ZUGFeRD ist hingegen ist als hybrides Format zu betrachten, welches ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert und damit vielseitig einsetzbar ist.
Prozesse auf die E-Rechnung umstellen
E-Rechnungen zu erstellen, ist keine Raketenwissenschaft.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Bei DocuWare ist man sich bewusst, dass mit der E-Rechnungspflicht auf Unternehmen auch einige Herausforderungen zukommen. Berger führt aus: „Sie müssen zunächst prüfen, ob ihre Systeme technisch in der Lage sind, E-Rechnungen in den geforderten Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten.“ Gerade für kleinere Unternehmen, die spezielle ERP-Lösungen ohne integrierte E-Rechnungsfunktion nutzen, könne das eine echte Hürde sein. Außerdem sei es notwendig, die internen Prozesse entsprechend anzupassen und die Mitarbeiter umfassend zu schulen. Weitere wichtige Punkte sind laut dem CEO die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit im Hinblick auf sensible Unternehmensdaten und mögliche Cyberangriffe. „Schließlich müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und auch flexibel genug bleiben, um auf zukünftige Änderungen reagieren zu können.“
Hintergrund
E-Rechnungspflicht im B2B-Segment
Eckdaten, Fristen und Begriffe
2025: Seit Jahreswechsel müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische B2B-Rechnungen zu empfangen und dürfen zudem den Empfang der digitalen Rechnungen nicht mehr ablehnen.
Ausnahme: Keine Regel ohne Ausnahme: Es ist zwar weiterhin möglich, Rechnungen im PDF-Format zu versenden, aber nur unter der Voraussetzung, dass das empfangene Unternehmen dieser Praxis zustimmt. Die gleiche Regelung gilt auch für das EDIFACT-Format.
2027: Zwei Jahre später – 2027 – wird Stufe 2 zünden. Dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.
2028: Die Papierrechnung wird im B2B-Bereich ab 2028 endgültig Geschichte. Ab dann müssen alle in Deutschland agierenden Unternehmen elektronische B2B-Rechnungen im EN-16931-Standard versenden.
Zur Begriffsklärung: Die EN 16931 ist eine europäische Norm hinter Formaten wie XRechnung und ZUGFeRD. Hinter der Namensgebung des Formats ZUGFeRD steht das Akronym für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.
Das Echtzeit-Steuerreporting
Berger sieht die E-Rechnung in einen größeren Zusammenhang im Hinblick auf den Aufbau eines behördlichen Echtzeit-Steuerreportings und Maßnahmen zur Betrugsprävention: „Sie bildet die Grundlage dafür, dass Finanzbehörden Transaktionen deutlich schneller und genauer prüfen können, was Steuerhinterziehung und Umsatzsteuerbetrug erheblich erschwert.“ In Ländern wie Italien oder Brasilien habe die Einführung der E-Rechnung laut dem DocuWare-Chef bereits zu spürbar höheren Steuereinnahmen und einem geringeren Verwaltungsaufwand geführt. Gleichzeitig würden die Behörden von einem aktuelleren und umfassenderen Einblick in die wirtschaftliche Lage profitieren, so der Manager.
Hintergrund
E-Rechnungspflicht im B2B-Segment
Neue Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung gelten für alle Unternehmen, die an B2B-Transaktionen mit einem deutschen Lieferanten beteiligt sind. Voraussetzung ist, dass die gehandelten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Es gelten Übergangsfristen, bis sich 2028 die Papier- oder PDF-Rechnung im B2B-Umfeld endgültig verabschiedet.
Offene Fragen zur E-Rechnung
Die E-Rechnung ist keine Hexerei.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
„Wir erleben, dass das Interesse im Markt hinsichtlich E-Rechnungen sehr groß ist. Jedoch gibt es auch noch sehr viel Unwissenheit und viele offene Fragen, mit denen sich Unternehmen an uns wenden“, berichtet der Manager. Viele Unternehmen seien jetzt erst so richtig dabei, sich mit der Thematik in aller Konsequenz zu beschäftigen. Außerdem sind laut Berger viele ERP-Hersteller noch nicht gut genug aufgestellt hinsichtlich des Versands von E-Rechnungen. „Die Umsetzung wird also noch eine ganze Weile dauern. Das ist aber bei der Einführung einer Richtlinie in der Größenordnung ganz normal, und wir sind gut vorbereitet, unsere Kunden und Partner in diesem Prozess zu begleiten“, sagt Berger.
Hintergrund
Schummelpotenzial bei Rechnungsstellung sinkt
Die E-Rechnung bietet Unternehmen Vorteile gegenüber der Papierrechnung. Sie spart Zeit und Kosten, da Druck-, Versand- und Archivierungskosten entfallen. Zudem beschleunigt sie den Zahlungsprozess, da Rechnungen direkt elektronisch übermittelt und verarbeitet werden können. Auch sind enorme Effizienzgewinne in Sachen Buchhaltung und bei der Abgabe der Steuererklärung zu erwarten.
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Stand: 08.12.2025
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