Durchblick im Gesetzes-Dschungel: Teil 4 Gesetze für den Bürokratie-Abbau

Von Margrit Lingner 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Mit neun Gesetzen den Bürokratieabbau vorantreiben? So unwahrscheinlich das klingen mag, genau das sollen unter anderem das Wachstumschancengesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewirken, nämlich den bürokratischen Aufwand für Unternehmen reduzieren.

Ab 1. Januar 2028 müssen Rechnungen in elektronischer Form verschickt und angenommen werden.(Bild:  Lila Patel - stock.adobe.com / KI-generiert)
Ab 1. Januar 2028 müssen Rechnungen in elektronischer Form verschickt und angenommen werden.
(Bild: Lila Patel - stock.adobe.com / KI-generiert)

Gefeiert wurde es von der Ampelkoalition bereits Ende vergangenen Jahres als großer Durchbruch zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Es umfasst ein ganzes Maßnahmenpaket zu dem unter anderem die Einführung der E-Rechnung gehört. Zum Jahreswechsel 2025 wird die elektronische Rechnung für alle an Business-to-Business-Transaktionen (B2B) beteiligten Unternehmen verpflichtend.

Wir müssen Menschen und Betriebe entlasten – finanziell, aber auch von überbordender Bürokratie.

Christian Lindner, Bundesfinanzminister

Die E-Rechnung kommt

Rechnungen in elektronischer Form müssen gestellt werden, wenn die gehandelten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerpflichtig und an der B2B-Transaktion deutsche Lieferanten beteiligt sind. Ab diesem Zeitpunkt dürfen E-Rechnungen nicht mehr abgelehnt werden. Eine Zustimmung des Empfängers für den elektronisch Rechnungsaustausch ist nicht mehr erforderlich. Dabei müssen E-Rechnungen strukturierte Daten enthalten, was bei Rechnungen in Form von PDFs zum Beispiel nicht der Fall ist.

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen. Und zum 1. Januar 2028 ist dann die Papierrechnung im B2B-Bereich endgültig Geschichte.

Ab diesem Stichtag müssen alle in Deutschland agierende Unternehmen elektronische Rechnungen im EN-16931-Format versenden. Durch den Verzicht auf Papierrechnungen besteht großes Einsparpotenzial, etwa durch Eingabefehler. Und laut einer Studie von Billentis liegt das Potenzial von elektronischen Rechnungen im europäischen B2B-Bereich bei mehr als 10 Milliarden E-Rechnungen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Weniger um Einsparungen dafür aber um das dringende Problem des Fachkräftemangels geht es bei dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Schließlich werden laut Bitkom ohne weitere Maßnahmen in Deutschland im Jahr 2040 rund 663.000 IT-Fachleute fehlen. Zuwanderung ist eine Möglichkeit, diese Lücke zu schließen. Und um Fachkräften aus dem Ausland die Einwanderung nach Deutschland zu erleichtern, gibt es das kürzlich überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz. IT-Spezialisten erhalten auch ohne einen Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU, wenn sie mindestens zwei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können. Zudem wurde für einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche die sogenannte Chancenkarte eingeführt.

Wer auf der Suche nach ausländischen ITlern ist, wird unter anderem auf den Webseiten von EURES (European Employment Services) fündig. Und die Bundesagentur für Arbeit berät Unternehmen, die ausländische Fachkräfte suchen und in Deutschland beschäftigen möchten. Damit aber die dringend benötigten ausländischen IT-Experten nach Deutschland kommen, braucht es eine offene und tolerante Gesellschaft. Deshalb plädiert Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst dafür, die Ausländerbehörden zu Willkommensagenturen umzubauen. Zudem fordert er, die Einwanderung durch eine umfassende Digitalisierung weiter zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.

(ID:50146653)

Wissen, was läuft

Täglich die wichtigsten Infos aus dem ITK-Markt

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung