EDI-Implementierungen Für B2B wird die E-Rechnung zur Pflicht

Von Dr. Stefan Riedl 3 min Lesedauer

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Gesetzliche Regelungen führen häufig zu Extra-Business für jene, die dabei helfen, diese umzusetzen. So läuft es auch in der Causa „elektronische Rechnungsstellung“. Das Channel-Konzept setzt dabei auf wiederkehrende Umsätze für beteiligte Partner mit ERP-Schnittstellen-Wissen.

Die E-Rechnung wird nach und nach zur Pflicht.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Die E-Rechnung wird nach und nach zur Pflicht.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Zum Jahreswechsel 2025 wird die elektronische Rechnung für alle an Business-to-­Business-Transaktionen (B2B) beteiligten Unternehmen verpflichtend werden. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 mit der Verabschiedung des sogenannten Wachstumschancen-Gesetzes die entsprechende Grundlage geschaffen. Wenn also beispielsweise ein Unternehmen, das im B2B-Bereich tätig ist – nehmen wir einen Zerspanungstechnik-­Betrieb als Zulieferer – eine E-Rechnung erhält, wird dieser dann nicht mehr auf die Papierform beharren können.

Umstellung in drei Phasen

Jakob Vestergaard, Managing Director Europe, TrueCommerce(Bild:  TrueCommerce)
Jakob Vestergaard, Managing Director Europe, TrueCommerce
(Bild: TrueCommerce)

Die Umstellung erfolgt dabei in drei Phasen, weiß Jakob Vestergaard, Managing Director Europe bei TrueCommerce, einem Anbieter für Lösungen aus diesem Umfeld aus dem bayerischen Ismaning: „Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische B2B-Rechnungen zu empfangen und dürfen zudem den Empfang der digitalen Rechnungen nicht mehr ablehnen. In dieser Phase ist es weiterhin möglich, Rechnungen im PDF-Format zu versenden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, das die PDF-Rechnung erhält, dieser Praxis zustimmt. Die gleiche Regelung gilt auch für das EDIFACT-Format.“

Elektronische Rechnungen im EN 16931-Format

Zwei Jahre später – zum 1. Januar 2027 – zündet Stufe 2. Dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen. Und zum 1. Januar 2028 ist dann die Papierrechnung im B2B-Bereich endgültig Geschichte. Ab diesem Stichtag müssen alle in Deutschland agierende Unternehmen elektronische Rechnungen im EN 16931-Format versenden.

Zur Begriffsklärung: EDI steht für „Electronic Data Interchange“ und die EU-Richtlinie EN 16931 regelt allgemein die Standardisierung der elektronischen Rechnungs­stellung in den Mitgliedstaaten der EU.

Wir bieten unseren Partnern wiederkehrende Umsatzbeteiligungen für jeden Kunden.

Jakob Vestergaard, Managing Director Europe, TrueCommerce

Sonderkonjunktur durch Gesetzgebung

Die neuen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung gelten für alle Unternehmen, die an B2B-Transaktionen mit einem deutschen Lieferanten beteiligt sind, wenn die gehandelten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungsprozesse auf elektronische Systeme umzustellen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Logischerweise geht damit für TrueCommerce und deren Partner aus dem Channel eine Art Sonderkonjunktur einher.

Anbindung an ERP-Systeme

Das Unternehmen arbeitet mit IT-Dienstleistern in Sachen ERP-Implementierung zusammen. „Unsere Partner nutzen für die Projekte unsere zertifizierten ERP-Adapter“, so Vestergaard. TrueCommerce bietet ERP-Adapter für ERP-Systeme wie ­Microsoft Dynamics 365 Business Central, SAP Business One, oder SAP S4/HANA Cloud. „Wir bieten unseren Partnern ein sogenanntes Recurring-Revenue-Share-­Modell an, also wiederkehrende Umsatz­beteiligungen für jeden Kunden, bei dem ein Partner mit TrueCommerce arbeitet“, erklärt der Manager. Dies gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit, die meist drei Jahre beträgt. So umfasst jedes Projekt Implementierungskosten und wiederkehrende jährliche Einnahmen. Die Kunden zahlen nach Nutzung. „Wenn ihr Geschäft wächst, können wir uns entsprechend anpassen und skalieren. Natürlich passen sich in Zeiten mit weniger Transaktionen auch die wiederkehrenden Einnahmen entsprechend an“, erläutert der Managing Director für Europa das Geschäftsmodell rund um EDI-Implementierungen.

EDI in der Cloud-Ära

Cloud-Geschäft wird dabei groß geschrieben: „Wir beobachten eine massive Bewegung von On-Premises-ERP-Lösungen in die Cloud“, so der Manager. Dabei ergebe es keinen Sinn, eine ERP-Cloud-­Lösung zu adaptieren und die EDI-Lösung On-Premises zu belassen. Was die Cloud-basierte EDI-Integration angeht, kümmert sich der Anbieter vollständig um die Abläufe in Sachen EDI, während die Partner die ERP-Integration verwalten. In Kombination mit dem Hersteller-Support, können sich die Partner als Komplett­lösungsanbieter positionieren.

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