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Der größte Markt: die allgemein bildenden Schulen

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Eigenständigkeit der Schule

In Hessen wird die Eigenständigkeit der Schule besonders gefördert. Gemäß dem Motto, dass Entscheidungen dort getroffen werden sollten, wo sie sich auswirken, erhalten hessische Schulen in den Bereichen Unterrichtsentwicklung, Personal, Organisation und Budgetierung mehr Eigenverantwortung. Seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 besitzen die Schulleitungen mehr Handlungsfreiheit bei der Organisation von Unterricht, haben ein Mitspracherecht bei Neueinstellungs- und Versetzungsverfahren von Lehrkräften und entscheiden eigenständig über Vertretungs- und Fortbildungsbudgets. Zudem wurde im Januar dieses Jahres der Entwurf zur Neufassung des Hessischen Schulgesetzes vorgestellt. Kultusministerin Dorothea Henzler: „Wir wollen die Arbeitsbedingungen an den Schulen erleichtern, möglichst viele Gestaltungsfreiräume eröffnen, eigenverantwortliches Arbeiten ermöglichen und dafür bürokratische Hürden beseitigen.“ Durch den Gesetzentwurf wird den Schulen mehr Selbstständigkeit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Haushaltsführung und Personalführung ermöglicht. „Das bedeutet mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten in den Schulen vor Ort und weniger zentrale Vorgaben“, so Ministerpräsident Volker Bouffier.

In Sachen IT-Ausstattung stößt diese gewünschte Eigenständigkeit der Schulen jedoch an ihre Grenzen. Aus Sicht der Schulträger verständlich: Sie wollen verhindern, dass eine komplexe und uneinheitliche IT-Landschaft entsteht, die nicht mehr administrierbar ist und deren Support große Probleme bereiten würde. In Hessen kann eine Schule im Haushaltsjahr 2011 bis zu einem Betrag von 7.500 Euro netto selbst einkaufen. Bei Investitionen bis zu 84.000 Euro netto muss der Schulträger Angebote von 5 bis 6 Firmen einholen. Ab diesem Betrag bis zum EU-Schwellenwert muss der Schulträger eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Das ist die grundsätzliche Vergaberegelung, darüber hinaus kann die Praxis von Schulträger zu Schulträger variieren: Es gibt Schulträger mit Medienplan inkl. Rahmenverträgen, in dem auf Jahre festgeschrieben ist, wann welche Schule mit IT-Neuausstattung bzw. -Modernisierung an der Reihe ist. Bei anderen Schulträgern wiederum wird nach Anfrage der Schulen entschieden.

Auch in Hessen ist das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert. Aber anders als in Bayern ist das Land Hessen bereit, sich an den Kosten der IT-Ausstattung der Schulen zu beteiligen: In diesem Zusammenhang wurde die Medieninitiative Schule@Zukunft vom Land Hessen gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag als Vertreter der Schulträger im Jahr 2001 ins Leben gerufen. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) beteiligt sich partnerschaftlich. Über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinweg wollen Kommunen und Land gemeinsam den Schulen den Weg in die Wissensgesellschaft ermöglichen. Zurzeit fließt ein Investitionsvolumen von rund 3,3 Mio. Euro jährlich vom Land in diesen Topf. Die Finanzmittel, die die Schulträger beisteuern, betragen laut Hessischem Städtetag mindestens das Vier- bis Fünffache. So steht den hessischen Schulen über die Medieninitiative ein Investitionsvolumen von grob 13 bis 17 Mio. Euro zur Verfügung.

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