1. Urlaub und Krankheit sind in der Probezeit kein Problem: Arbeitsverhältnisse beginnen in der Regel mit einer sechsmonatigen Probezeit. In dieser Zeit gilt für beide Seiten eine kürzere Kündigungsfrist. „Entgegen vieler Gerüchte gibt es aber kein grundsätzliches Verbot, in der Probezeit bezahlten Urlaub zu nehmen“, erklärt Dr. Britta Beate Schön, Expertin für Arbeitsrecht bei Finanztip. „Auch wer krank wird, muss sich in der Probezeit finanziell erstmal keine Sorgen machen.“ Denn wer länger als vier Wochen in der Firma ist, für den zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Bei weniger als vier Wochen springt die Krankenkasse ein.
(Pixabay)
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