Arbeitsminister Hubertus Heil möchte für Beschäftigte eine bezahlte Bildungszeit. Das Geld dafür soll von der Bundesagentur für Arbeit kommen. Doch ist der Vorstoß überhaupt wirkungsvoll? Oder nur ein weiteres Angebot, das keiner nutzt?
Für Beschäftigte soll es nach dem Willen von Arbeitsminister Hubertus Heil ähnlich wie in Österreich eine bezahlte Bildungszeit für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geben.
(Bild: svetazi - stock.adobe.com)
Arbeitsminister Hubertus Heil will Weiterbildung attraktiver machen. Geplant ist, dass Beschäftigte künftig bis zu einem Jahr bezahlt werden, während sie sich weiterbilden. Diese so genannte Bildungszeit soll Teil eines Weiterbildungsgesetzes werden. Als Vorbild dient Österreichs „Bildungkarenz“. Hier können sich Beschäftigte schon heute bis zu einem Jahr freistellen lassen. Für diese Zeit erhalten sie Weiterbildungsgeld.
„Das lässt sich auch als Bildungsteilzeit in zwei Jahren organisieren“, so Heil. Voraussetzung sei, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind. Das Geld soll von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Arbeitslosengeldes kommen: 60 Prozent für Alleinstehende, 67 Prozent mit Kind. Ein entsprechendes Gesetz wird aktuell im Bundeskabinett diskutiert.
Vorlage aus Österreich
Seit über zwanzig Jahren bietet Österreich die Bildungkarenz an. Seither erfreut es sich wachsender Beliebtheit. 2018 haben 14.748 Österreicher Weiterbildungsgeld in Anspruch genommen, so der Arbeitsmarktservice Österreich. Im Vergleich zu 2009 ist das ein Plus von 34,4 Prozent. Laut einer Evaluierung von 2009 wollen die Teilnehmer mit der Bildungskarenz vor allem ihre berufliche Position verbessern. Ein weiteres starkes Motiv war es, die eigene Beschäftigung durch eine Qualifizierung zu sichern.
45 Prozent blieben auch nach der Bildungskarenz bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. 16 Prozent haben gewechselt. Sechs Monate nach nach Weiterbildung hat sich für 46 Prozent das Einkommen um 10 Prozent oder mehr verbessert. Wenn sie bei ihrem Arbeitgeber blieben, zahlte sich die Bildungkarenz sogar für 48 Prozent der Teilnehmer finanziell aus.
Für wen die Bildungszeit passen könnte
2020 haben laut Statistischem Bundesamt rund 6,23 Millionen deutsche Berufstätige an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Zeitgleich haben allerdings Betriebe ihr Weiterbildungsangebot deutlich reduziert, so der Datenreport 2022 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Der Anteil der weiterbildenden Betriebe im ersten Halbjahr 2020 lag lediglich bei 34 Prozent und befand sich somit auf einem vergleichbar niedrigen Niveau wie 2001. Bildungszeit könnte hier eine wertvolle Ergänzung sein.
Eine kleinere Variante der angedachten Bildungszeit gibt es bereits in vielen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Bayern – den so genannten Bildungsurlaub. Bildungszeitgesetze der einzelnen Bundesländer ermöglichen es Beschäftigten, sich für einen relativ kurzen Zeitraum freistellen zu lassen. Meist fünf Tage innerhalb eines Jahres oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.
Wer größere Karrieresprünge – etwa eine Teamleitung – anstrebt, kommt damit nicht weit. Da häufig mehrere Wochen oder Monate investiert werden müssen, um sich beispielsweise betriebswirtschaftliche oder Managementkenntnisse anzueignen. Für alle, die das nicht berufsbegleitenden schaffen, wäre die Bildungszeit eine echte Alternative.
Arbeitgeber pochen auf doppelte Freiwilligkeit
Branchenverbände verschiedener Couleur haben schon seit geraumer Zeit den Fachkräftemangel auf ihrer Agenda. So begrüßt beispielsweise Thiemo Fojkar, Vorsitzender der Kommission Bildung des Bundesverbandes Der Mittelstand BVMW, grundsätzlich den Ausbau der Weiterbildungsförderung. Allerdings fordert er von der Regierung, dass dieses Gesetz stärker mit den Realitäten mittelständischer Unternehmen in Einklang gebracht werden müsse. „Gerade was die Finanzierung der Bildungszeit betrifft, sehen wir noch Handlungsbedarf“, sagt Fojkar.
Die vorgesehene Finanzierung über die Bundesagentur für Arbeit sei nicht zielführend, so der Branchenvertreter. Dr. Hans-Jürgen Völz, BVMW-Chefvolkswirt, schlägt einen anderen Weg vor: „Eine Finanzierung über Steuergelder ist schon deswegen vorzuziehen, weil ein erhöhtes Qualifizierungsniveau ein gesamtgesellschaftliches Ziel ist.“
Arbeitgeber wollen zudem ein Wörtchen mitreden: „Außerdem muss auf die doppelte Freiwilligkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geachtet werden. Beide Seiten müssen über Art und Umfang der Weiterbildung Konsens erzielen“, fordert Völz. Dies ist besonders für kleinere Unternehmen wichtig, die den Ausfall eines Mitarbeiters nur schwer über längere Zeit aus eigener Kraft ausgleichen können. Eine qualifizierte Vertretung, die nur eine befristete Stelle sucht, ist kaum zu finden.
Stand: 08.12.2025
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Die Krux mit dem Bildungsurlaub
Wer bildet sich tatsächlich weiter? Ein Blick auf die Weiterbildungsquote zeigt, dass sich vor allem Beschäftigte für qualifizierte Tätigkeiten weiterbilden. Laut BIBB-Datenreport 2022 lag diese im ersten Halbjahr 2020 bei 20 Prozent. Die Weiterbildungsquote der Beschäftigten für einfache Tätigkeiten kam hingegen nur auf sechs Prozent.
Gründe dafür können verschieden sein. Oftmals wissen Beschäftigte gar nicht, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben. Führungskräfte sehen häufig keinen Vorteil darin, ihre Mitarbeiter für Weiterbildung freizustellen. Daher gehen sie nicht besonders offen mit entsprechenden Informationen um.
Ein weiterer Grund mag finanzieller Natur sein. Schließlich können es sich nur wenige leisten, sich über längere Zeit weiterzubilden. Nach den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil sollen Beschäftigte rund zwei Drittel ihres Gehalts vom Staat bekommen. Zudem sollen auch die Kursgebühren bei Geringverdienenden mindestens zur Hälfte oder sogar ganz übernommen werden.
Eine Frage der Unternehmenskultur
Lara Körber, Co-Founderin von Bildungsurlauber.de, klärt über Bildungsurlaub auf und hilft Beschäftigten bei der Seminarsuche. Dabei trifft sie immer wieder auf Arbeitnehmer, die sich nicht trauen, ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Der Netzwerkplattform Xing hat sie drei Gründe dafür verraten:
Fehlendes Vertrauen und fehlende Kommunikation: Viele Beschäftigte trauen sich gar nicht, in Dialog mit ihren Vorgesetzten zu treten, um über ihre Weiterbildungsbedürfnisse zu sprechen.
Überlastung: Viele Beschäftigte arbeiten am Limit und möchten in dieser Ausnahmesituation ihr Team nicht allein lassen beziehungsweise diesem noch mehr Arbeit zumuten.
Mangel an Gönnungskultur: Viele Kollegen gönnen einander Weiterbildungen nicht oder fühlen sich benachteiligt oder abgehängt. Dieser soziale Druck erhöht die Hürde, nach Weiterbildung zu fragen.
Nach Ansicht von Körber seien diese Gründe auch auf das Konzept „Bildungszeit“ übertragbar. Sie plädiert dafür, die Weiterbildungsfreundlichkeit von Unternehmen zu überprüfen und verbessern. Ohne einen Kulturwandel in Unternehmen würde Weiterbildung zu oft einfach weiter eine theoretische Option bleiben.
Dieser Artikel erschien zuerst auf unserem Partnerportal konstruktionspraxis.