Definition Was ist NIS2UmsuCG?

Von motion4words 2 min Lesedauer

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Cybersicherheit ist ein Thema, das angesichts zunehmender Angriffshäufigkeit ein einheitliches Regelwerk erfordert. Die Europäische Union hat mit dem NIS2UmsuCG ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Cybersicherheit zielgerichtet gestärkt wird.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Ziel des NIS2UmsuCG ist es, die kritische IT-Infrastruktur in Unternehmen und öffentlichen Institutionen zu schützen. Hierbei steht der Kampf gegen potenzielle Sicherheitsrisiken wie Cyberattacken im Fokus der gesetzlichen Bestimmungen. Sie gelten in allen EU-Ländern und sollen per 17. Oktober 2024 umgesetzt werden. Das Gesetz entspricht einer Anpassung der KRITIS-Teile, wie sie im BSI-Gesetz verankert sind. Durch die Harmonisierung der Cybersicherheit in der Europäischen Union wird eine engmaschigere Barriere geschaffen.

Unternehmensgröße und Umsatz als Kriterien

Im Mittelpunkt des NIS2UmsuCG stehen hauptsächlich Unternehmen des Mittelstandes, aber auch Gesellschaften wie Konzerne. Entscheidend für die Erfüllung der Richtlinien-Vorgaben sind zwei Faktoren: der Umsatz und die Größe des Geschäftsbetriebes. Firmen mit einer Belegschaft von weniger als 50 Mitarbeitern und mit einem Umsatz unter 10 Millionen Euro werden vom aktuellen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Geltungsbereich des NIS2UmsuCG

Neben der Unternehmensgröße und dem Umsatz unterscheidet das NIS2UmsuCG „Essential Entities“ und „Important Entities“. Hierbei handelt es sich um wesentliche bzw. wichtige Einrichtungen. Unter Essential Entities fallen beispielsweise Unternehmen der Wasser- und Energieversorgung, des Bankwesens, des Straßen-, Schiffs-, Schienen- und Luftverkehrs sowie Gesundheitseinrichtungen und Dienste wie Cloud-Services, die die digitale Infrastruktur zum Zwecke einer elektronischen Kommunikation sichern. Nicht minder wichtig ist die durch das NIS2UmsuCG gestärkte Cybersecurity für Important Entities wie etwa Lebensmittelhersteller und -händler, die Abfallwirtschaft, das Postwesen oder die Herstellung chemischer Erzeugnisse. Jedes Unternehmen ist dazu aufgefordert, sich eigenständig zu informieren, ob das NIS2UmsuCG bei ihm Anwendung findet.

Die Maßnahmen, die Firmen bei Inkrafttreten des NIS2UmsuCG ergreifen müssen, sind umfangreich und betreffen insbesondere folgende Verantwortungsbereiche:

  • Governance (z. B. Schulung aller Beschäftigten zur Cybersicherheit)
  • Risikomanagement (z. B. Entwicklung einer Notfallkommunikation, Risikoanalyse, Konzept zur Supply-Chain-Security)
  • Meldepflicht bei Cyberangriffen (z. B. BSI-Erstmeldung innerhalb 24 Stunden, Vorfallbewertung innerhalb 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat)

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Auch ohne einen Anlass ist das BSI als Aufsichtsorgan berechtigt, Kontrollen zur Umsetzung der NIS2UmsuCG-Maßnahmen durchzuführen. Werden die Gesetzesvorgaben missachtet, drohen Bußgelder. Deren Höhe richtet sich nach der Kategorisierung „wichtige“ bzw. „wesentliche Einrichtung“. Bei wesentlichen Einrichtungen können dies zwei Prozent des Jahresumsatzes (weltweit) oder maximal 10 Millionen Euro sein. Außerdem ist eine Haftung mit dem Privatvermögen bei Leitungsorganen vorgesehen.

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