Definition Was ist das Recht auf Reparatur?

Von zeroshope 2 min Lesedauer

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Das Recht auf Reparatur ist eine politische Initiative, die eine Reparierbarkeit von Elektrogeräten unabhängig vom Hersteller fordert. Ziel ist es, deren Lebensdauer zu verlängern und einen Abschied von der Wegwerfgesellschaft zu verlängern.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Viele Smartphones, Laptops und weitere Elektrogeräte sind in der heutigen Zeit nicht mehr durch Privatpersonen reparierbar. Und selbst vom Hersteller unabhängige Reparatur-Anbieter kämpfen mittlerweile. Es mangelt an passenden Ersatzteilen und Bauplänen. Außerdem haben viele Hersteller das Design ihrer Geräte so geändert, dass diese möglichst schwer zu reparieren sind. Das Recht auf Reparatur ist eine politische Initiative, die Abhilfe schaffen möchte. Die EU hat im August 2023 angekündigt, die entsprechenden Forderungen zumindest teilweise umzusetzen. Deutschland spielte dabei eine Vorreiterrolle, da es immer wieder die entsprechenden Initiativen anschob und unterstützte.

Was fordert das Recht auf Reparatur?

Die Bezeichnung „Recht auf Reparatur“ ist etwas irreführend, suggeriert sie doch, dass es sich bereits um ein Gesetz handelt. Es ist vielmehr ein Bündel von Forderungen an die Gesetzgeber, was geschehen soll, um die Lebensdauer von Elektrogeräten zu erhöhen. Der US-amerikanische Influencer und MacBook-Reparaturgeschäft-Besitzer Louis Rossmann wurde zum Gesicht der Initiative. Er nennt die folgenden Bausteine für das Recht auf Reparatur:

  • Hersteller müssen Ersatzteile zum freien Verkauf anbieten und dürfen dabei keine höheren Preise als von den eigenen Partnershops verlangen.
  • Schematische Darstellungen müssen frei zugänglich sein, die eine Reparatur ermöglichen.
  • Reparaturen müssen sich ohne Spezialwerkzeuge umsetzen lassen.
  • Nachhaltigkeit sollte beim Design der Produkte im Mittelpunkt stehen.

Diese Schritte möchten die EU und Deutschland unternehmen

Deutschland kann als Einzelstaat in der EU wenig bewirken, da die zugehörigen Regelungen in den Kompetenzbereich der EU fallen. Allerdings hat die Bundesregierung beispielsweise den Aktionsplan „Reparieren statt wegwerfen“ aufgelegt. Die EU hat in der Vergangenheit bereits über die Öko-Designrichtlinie festgelegt, dass Hersteller von elektronischen Großgeräten Ersatzteile für zehn Jahre vorhalten müssen. Im Mobilfunkbereich zwangen die Union die Hersteller dazu, auf einen offenen Port umzusatteln, um die Zahl an Ladekabeln und Ladegeräten zu verringern. Apple stattete die iPhone 15-Familie deshalb erstmals mit USB-C aus. Ebenfalls geplant sind zudem die folgenden Schritte:

  • Einführung eines digitalen Produktpasses, der über die Herstellungsbedingungen und die Reparierbarkeit informiert.
  • Akkus von Smartphones sollen wieder ersetzbar sein.
  • Ungenaue und nicht nachgewiesene Produktangaben wie "grün" werden verboten.
  • Die Zeit, die Hersteller für eine Reparatur haben, wird auf maximal vier Wochen festgelegt. Dies soll die Praxis beenden, dass lange Reparaturzeiten abschreckend wirken und zu einem Neukauf animieren.

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