Safer-Shopping-Siegel deckt Mängel im E-Commerce auf Was bringt die TÜV-Plakette für Web-Shops?

Redakteur: Dr. Stefan Riedl

Ein Drittel des Firmennamens besteht aus Umlauten, die im Web gerne Probleme bereiten. Dennoch entwickelt sich der TÜV Süd zu einer festen Größe im E-Commerce – mit einem Prüfsiegel für Online-Shops. IT-BUSINESS sprach mit Rainer Seidlitz, Leiter der Geschäftseinheit „IT und Internet“ bei TÜV Süd über das Safer-Shopping-Siegel.

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ITB: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, heißt es immer wieder aus der Politik. Aber besonders rechtssicher scheint er dennoch nicht zu sein, wenn man an die vielen Abmahner einerseits und die vielen unzufriedenen Online-Kunden andererseits denkt. Was leistet in diesem Umfeld das Safer-Shopping-Siegel aus Ihrem Haus?

Seidlitz: E-Commerce, Online-Shopping, Internet – das alles ist eine rechtlich äußerst komplexe Thematik, die sich zudem auch ständig verändert. Vielen Shop-Betreibern fehlt hierfür einfach die Kompetenz. Daher sollte sich jeder vorab informieren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Beispiele sind das Telemediengesetz, das Bundesdatenschutzgesetz oder auch Anforderungen an die Preisangaben oder an die Informationspflichten für den Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr. Ein Betreiber muss also frühzeitig diese wichtigen Themen in den Entstehungsprozess seines Shops integrieren und auch dafür sorgen, dass die Anforderungen ständig aktualisiert werden. Bei der Zertifizierung für das Safer-Shopping-Siegel schauen wir uns alle Prozesse genau an, um eventuelle Fehler in der Informationsverwaltung oder bei der Vergabe von Zuständigkeiten aufzudecken. Für Kunden ist das Siegel vor allem ein Hinweis, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, der auch über die notwendigen Prozesse verfügt, um die geltenden Anforderungen an einen Online-Shop zu erfüllen.

ITB: Abmahner stürzen sich häufig auf Kleinigkeiten, die angeblich Wettbewerbsnachteile für ihre Mandanten nach sich ziehen. Hier geht es beispielsweise um Formulierungen im Impressum, bei der Preisauszeichnung oder bei den Rückgabe-Regelungen. Inwieweit garantieren Sie nach der TÜV-Prüfung eine Gesetzeskonformität?

Seidlitz: Wir haben natürlich dem Gesetzestext entsprechende Kriterien in unseren Prüfungsprozess aufgenommen. Damit bestätigen wir aber nicht die Einhaltung geltenden Rechts, sondern die Erfüllung der Kriterien zum Zeitpunkt der Prüfung. Unser Prüfungsprozess geht zusätzlich über viele rechtliche Anforderungen hinaus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass TÜV-Süd-geprüfte Shops gut aufgestellt sind, weil sie über eine hohe Qualität bezüglich der Kundeninformationen verfügen.

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