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Blindflug
Wie dünn der rechtliche Boden ist, auf dem sich alle Beteiligten bewegen (müssen), zeigt die Tatsache, dass es aktuell zu keiner Geräteart ein abschließendes rechtskräftiges höchstrichterliches Urteil gibt, gerade auch hinsichtlich der Abgabenhöhe: „Die Situation bei PCs und Druckern ist relativ weit fortgeschritten. Da könnte relativ bald – in fünf bis zehn Jahren – etwas kommen, auch wenn zum Beispiel das OLG München völlig überlastet ist. Bei Tablets und Mobiltelefonen dagegen steht der ganze Prozess noch ganz am Anfang.“ Diese Situation gleicht einem Blindflug, der sowohl zu Rechtsunsicherheit, als auch zu Wettbewerbsverzerrungen führt: „Ein Unternehmen, das optimistisch von einem niedrigen Gerätesatz ausgeht, bildet weniger Rückstellungen, und kann das Gerät dadurch günstiger anbieten. Vorsichtige Unternehmen preisen sich aus dem Markt und werden so bestraft.“
Das Fazit von Dr. Verweyen fällt vernichtend aus: „Der IT-Fachhandel ist durch diese Situation ungeheuer belastet. Er wird für etwas in Anspruch als Ersatzschuldner genommen was er nicht selbst verursacht hat. Denn der eigentliche Verursacher ist der Endkunde, der mit den Geräten die Kopien anfertigt. Die dadurch entstehenden Transaktionskosten sind immens, nimmt man beispielsweise die Aufwände, die allein durch die freiwilligen Meldungen entstehen. Aber trotz aller Schwächen und Verwerfungen glauben wir nicht, dass dieses Gesetz in Kürze abgeschafft wird.“
Düsteres Fazit
Im Gegenteil, es kann noch schlimmer kommen: „Das Justizministerium tendiert dazu, dieses Gesetz durch die Einführung der sogenannten Hinterlegungspflicht nochmals zu verschärfen. Dabei kalkuliert die ZPÜ die Höhe der Abgaben im voraus und fordert diese Beträge auch vorab zur Hinterlegung ein. Das steht so im Koalitionsvertrag. Unserer Meinung nach wird das in erheblichem Umfang zu Insolvenzen führen, denn im Einzelfall kann es da um Millionenbeträge gehen. Die Aussichten sind also düster.“
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