Steuer-Tipps vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller So werden Steuervorauszahlungen richtig getätigt

Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Heidi Schuster / Heidi Schuster

Die Finanzbehörden orientieren sich bei der Festsetzung von Steuervorauszahlungen am Vorjahr, daher sollten Steuerzahler alle Abschlagszahlungen im Blick behalten und bei Bedarf eine Anpassung beantragen.

Anbieter zum Thema

Sind die Steuervorauszahlungen zu niedrig, kann die Nachzahlung schnell zum Problem werden.
Sind die Steuervorauszahlungen zu niedrig, kann die Nachzahlung schnell zum Problem werden.
(© freshidea - Fotolia.com)

Zwar lässt sich der Fiskus gerne Zeit, um überschüssige Steuern zurückzuzahlen, andersherum will er aber nicht auf Einnahmen warten und hält schon während des Jahres die Hand auf.

In der Regel fordern die Finanzbehörden quartalsweise Vorauszahlungen für die voraussichtliche Steuerschuld. Bei rückläufigen Einnahmen können Abschlagszahlungen zu einem echten Problem werden, betont der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) und warnt: Vorauszahlungen können in eine Liquiditätsfalle führen.

Die Finanzbehörden gehen im Zweifel davon aus, dass die Einkommenssituation gleich geblieben ist. Die Vorauszahlungen für Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer richten sich nach den im letzten Steuerbescheid festgesetzten Beträgen. Schnell orientieren sich die Finanzbehörden an überhöhten Werten, die schon längst überholt sind. „Möglicherweise kassiert das Finanzamt Steuern für Einnahmen, die überhaupt nicht erzielt werden“, so Bilanzbuchhalter Rainer Föllmer, Mitglied im BVBC-Präsidium. Deshalb sollten Unternehmen und Privatleute die Vorauszahlungen regelmäßig prüfen und der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen.

Was ist zu tun?

Der BVBC empfiehlt, dass Steuerzahler zunächst prüfen sollten, welche Werte die Ausgangsbasis für die laufenden Vorauszahlungen bilden. Unter Umständen handelt es sich um Rekordergebnisse, die nur schwer zu wiederholen sind.

Im nächsten Schritt sollten sie den voraussichtlichen Gewinn im aktuellen Geschäftsjahr ermitteln. Neben der Umsatzentwicklung sind auch anstehende Investitionen zu berücksichtigen. Führt der erwartete Gewinn zu niedrigeren Steuern, kann eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden. Dazu sollten Steuerzahler einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen und folgende Unterlagen beilegen:

  • Gewinnermittlung des vorangegangenen Jahres,
  • voraussichtliche Gewinnermittlung des laufenden Jahres
  • eine schriftliche Begründung, warum der Gewinn niedriger ausfallen wird als im Vorjahr.

Sind die Ausführungen plausibel, muss das Finanzamt die laufenden Vorauszahlungen senken, so der BVBC.

Steuerrücklage

Nicht immer sind niedrige Steuervorauszahlungen von Vorteil. Nur wenige Steuerzahler bilden laut BVBC in wirtschaftlich starken Zeiten eine Steuerrücklage. Bei Zugang des Steuerbescheides droht eine unangenehme Überraschung: Auf einen Schlag sind hohe Zahlungen an den Fiskus fällig, was ein großes Loch in die Kasse reißt.

Neben Nachforderungen aus dem Steuerbescheid, werden zudem die Vorauszahlungen aus dem vergangenen und aktuellen Jahr nach oben angepasst. „Bei deutlich ansteigenden Gewinnen sollten Steuerzahler frühzeitig die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beantragen“, empfiehlt BVBC-Experte Föllmer. Die Antragstellung sollte nach dem gleichen Prinzip wie bei der Herabsetzung von Beträgen erfolgen.

Vorauszahlungen im Blick behalten

Laut dem BVBC gilt allgemein: Es lohnt sich, die Vorauszahlungen regelmäßig im Blick zu behalten. Meist ist schon im zweiten Quartal des Jahres absehbar, wie sich das laufende Geschäftsjahr voraussichtlich entwickeln wird. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung können dann die Vorauszahlungen herauf- oder herabgesetzt werden. So wahren Steuerzahler die Balance zwischen den Abschlagszahlung und den voraussichtlichen Gewinnen. □

(ID:42634499)