Videokonferenzen sind der Schlüssel zum Aufbau agiler und vernetzter Teams. Es gibt nur einen großen Nachteil: die Sicherheit. Wer nicht die richtigen Maßnahmen ergreift, riskiert ruinöse Hacker-Angriffe, Datenverluste, Compliance-Probleme und Geldstrafen.
Es reicht nicht aus, in die richtige Technologie zu investieren, Betreiber müssen auch ihre Teammitglieder darin schulen.
(Bild: Svfotoroom - stock.adobe.com)
Viele Unternehmen nutzen bereits Videokonferenzen zur Durchführung von Besprechungen. Diese sind besonders beliebt, weil sich die Teilnehmer während der Unterhaltung gegenseitig sehen und Informationen präsentieren können, genau wie bei der einer Besprechung im Büro.
Für die Abhaltung sicherer Videokonferenzen werden verschiedene Videokonferenz-Plattformen angeboten. Wobei jede unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweist. Das Problem besteht unter anderem darin, dass die meisten Top-Plattformen zwar ein gewisses Maß an Sicherheit versprechen, aber nicht alle die gleichen Funktionen bieten.
Kriterien für die Auswahl einer Plattform im Hinblick auf die IT-Security
Zuverlässige Verschlüsselung: Es muss sichergestellt werden, dass eine End-to-End-Verschlüsselung für alle in einem Meeting freigegebenen Inhalte gilt, von Bildschirmen und Dateien bis hin zu Chat-, Audio- und Video-Streams.
Kontrolle auf Zugriffe: Idealerweise sollte standardmäßig mindestens eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet und die Möglichkeit ergriffen werden, Richtlinien für verschiedene Teammitglieder zu erstellen.
Integrierte Verwaltungsfunktionen: Festlegung von Passwörtern für Meetings sowie Erstellung von sicheren Breakout-Räumen zählen ebenfalls zu den wichtigen Sicherheitsmaßnahmen. Betreiber der Anwendungen müssen über die Möglichkeit verfügen, auch jeden aus einem Meeting werfen zu können, der sich dort unbefugt aufhält.
Apps und Integrationen: Wenn die Software auch mit anderen Apps zusammenarbeiten soll, ist zu klären, ob sie die Daten sicher mit diesen Lösungen austauschen kann. Bietet der Anbieter dazu spezielle sicherheitsorientierte Apps und Add-Ons an?
Compliance-Vereinbarungen beachten: Je nach Branche muss eine sichere Videokonferenz-Software bestimmte Vorschriften erfüllen.
Die Performance der Videokonferenz-Plattformen ist meist limitiert. Deshalb sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, um unnötige Risiken zu vermeiden:
Schulung der Teams
Teammitglieder in IT-Security-Protokollen und –strategien schulen. Die Mitarbeiter müssen sich über die Gefahren im Klaren sein, denen sie bei Online-Konferenzen ausgesetzt sind, wie Phishing, Malware in Links und Anhängen. Ferner sollten die Teams wissen, wie sie Meetings sicher aufzeichnen und Informationen in kennwortgeschützten Ordnern speichern können. Betreiber erinnern ihre Mitarbeiter außerdem daran, bei Konferenzen keine öffentlichen Internetverbindungen zu verwenden, insbesondere wenn vertrauliche Daten ausgetauscht werden.
Richtlinien für Videokonferenzen erstellen
Idealerweise sollten diese Richtlinien den Vorgaben von Konzepten wie beispielsweise der „Digital Communications Governance (DGC)“ von Gartner entsprechen. Dabei handelt es sich um einen Ansatz zur Nutzung von Lösungen, die Methoden zur Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Corporate Governance in einem wachsenden Ökosystem beschreiben.
DGC ist daher ein ganzheitliches Konzept zur Steuerung der Kommunikation und zum Schutz von Daten über alle Kanäle hinweg. Darin muss zudem genau darlegt werden, wie Informationen per Video weitergegeben werden dürfen, welche Daten geschützt und wie sie gespeichert werden sollen.
Möglicherweise benötigt der Plattform-Betreiber eine umfassendere End-to-End-Verschlüsselung. Das heißt, sowohl für Hardware als auch Software. Dafür empfiehlt sich auf der Basisebene ein 128-Bit-Advanced-Encryption-Standard-Schutz. Der Advanced Encryption Standard (AES) gilt als sehr sicher. Obwohl er theoretisch gebrochen werden kann, erfordert dies noch immer eine recht hohe Rechenleistung.
Mit dieser Sicherheitsmaßnahme lassen sich Videokonferenzsysteme, alle Videoanrufe und die Inhalte, die in Meetings geteilt werden, mithilfe eines Schlüssels verschlüsseln als auch entschlüsseln. Die Schlüssel werden zu Beginn jeder Videositzung nach dem Zufallsprinzip generiert, sodass es für Außenstehende sehr schwierig ist, darauf zuzugreifen.
Eine Transport Layer Security (TLS) ist für die meisten Unternehmen ebenfalls unverzichtbar. Möglicherweise sollte der Betreiber sogar den Einsatz einer Plattform in Betracht ziehen, mit der er seine eigenen Schlüssel erstellen und verwenden kann.
Die meisten sicheren Videokonferenz-Plattformen geben dem Betreiber gute Kontrollfunktionen darüber, wer tatsächlich auf seine Meetings zugreifen kann. Mithilfe optionaler Kennwortschutz-Maßnahmen sowie Warteräumen, lassen sich gleich alle Teilnehmer aus einer Konferenz entfernen, die nicht anwesend sein dürfen. Eine Möglichkeit ist Single Sign-On (SSO). Dies ist ein Authentifizierungsschema, das es Usern gestattet, sich einmal mit einem einzigen Satz von Anmeldedaten anzumelden und während derselben Sitzung auf mehrere Anwendungen zuzugreifen.
Eine SSO-Technologie vereinfacht die User-Authentifizierung, verbessert die User Experience und kann auch die Sicherheit erhöhen, sofern sie richtig implementiert wird. Die Technologie ersetzt mehrere Anmeldeprozesse mit verschiedenen Anmeldedaten durch eine zentrale Identität des Users, die von einem Identity Provider verwaltet wird. Das bedeutet, dadurch reduziert sich das Risiko, dass Anmeldeinformationen gestohlen, verloren oder kompromittiert werden.
Eine weitere Maßnahme, sofern nicht schon auf der Plattform vorhanden, ist die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), die den Konten der User eine zusätzliche Schutzebene einräumt. Des Weiteren sollten Betreiber im Falle eines Verstoßes in der Lage sein, jedem User den Zugriff auf die Meeting-Software und -Lösungen aus der Ferne zu entziehen.
Fazit
Videokonferenzen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Unabhängig davon, ob ein hybrides Team zu leiten ist oder mit Kunden auf neue, immersive Weise mit Technologien wie Virtual Reality kommuniziert wird, das Unternehmen braucht eine sichere Videofunktion.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Dafür muss das Unternehmen sicherstellen, dass es über eine geeignete IT-Security-Technologie verfügt. Darüber hinaus lohnt es sich auch, Tools zu nutzen, mit denen Sicherheitsrisiken, Complianceprobleme und Datenschutzbedrohungen in Echtzeit verfolgt werden können.