EU-Maschinenverordnung Produktionsanlagen vor Cyberattacken schützen

Von Ira Zahorsky 2 min Lesedauer

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Gerade ist mit NIS2 eine neue IT-Security-Richtlinie in Kraft getreten, da steht die nächste Regulierung schon vor der Tür: Ab Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung, die Fertigungsunternehmen zu höheren Cybersecurity-Maßnahmen verpflichtet.

Ab Anfang 2027 gelten mit der neuen Maschinenverordnung (2023/1230/EU) der Europäischen Union (EU) für Fertigungsunternehmen verschärfte Anforderungen für den Schutz vor Cyberangriffen.(Bild: ©  Pisit - stock.adobe.com / KI-generiert)
Ab Anfang 2027 gelten mit der neuen Maschinenverordnung (2023/1230/EU) der Europäischen Union (EU) für Fertigungsunternehmen verschärfte Anforderungen für den Schutz vor Cyberangriffen.
(Bild: © Pisit - stock.adobe.com / KI-generiert)

Am 20. Januar 2027 löst die neue Maschinenverordnung (2023/1230/EU) der Europäischen Union (EU) die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die neue Verordnung hat zwar das gleiche Ziel, – nämlich die Gewährleistung einer sicheren Konstruktion, Herstellung und Verwendung von Maschinen – doch der Gesetzgeber schließt mit der neuen Version Lücken und hat spezielle Regelungen zu Digitalisierung und Cybersicherheit integriert.

Denn Cyberangriffe auf Produktionsanlagen nehmen zu und jede Minute Ausfall kostet enorm viel Geld, weil hier nicht nur der Produktionsausfall selbst, sondern auch Löhne, Kosten für Betriebsmittel, Ersatzteile und Instandhaltung, Nacharbeit aber auch entgangene Geschäftsgelegenheiten, Vertragsstrafen und Beschädigung des Kundenvertrauens zählen. OT-Security ist daher unabdinglich.

Was müssen Fertigungsunternehmen tun?

Doch was bedeutet die neue Maschinenverordnung konkret für Fertigungsunternehmen? Zum einen müssen Maschinenbauer bereits bei der Konstruktion Schutzmaßnahmen einbauen, sodass sie unbefugtem Zugriff oder Manipulationen standhalten, die sicherheitskritische Funktionen beeinträchtigen könnten. Zu letzteren zählen auch KI-Systeme, die dann in vielen Fällen Konformitätsbewertungen durch Dritte unterzogen werden müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Sowohl Einhaltung als auch Erprobung der Prozesse und Protokolle können zeitaufwendig sein. Die Experten des Automatisierungsunternehmens Omron empfehlen den betroffenen Unternehmen daher, möglichst frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen.

Mit einem Audit können die Fertiger ihre vorhandenen Maschinen und Systeme hinsichtlich der neuen Standards überprüfen:

  • Welche Maschinen sind vernetzt?
  • Welche enthalten KI- oder adaptive Systeme?
  • Welche sicherheitskritischen Komponenten sind für Cyberangriffe anfällig?

Da Produktionsmaschinen im Gegensatz zu Bürorechnern lange im Unternehmensbestand sind, müssen Endnutzer auch alle Ad-hoc-Modifikationen sowie ältere Anschlüsse überprüfen und warten.

Online-Benutzerhandbücher und Schulungen

Auch bei Industrieunternehmen ist der Mensch oft das Zünglein an der Security-Waage. Denn was nützt die sicherste Maschine, wenn der Mensch, der sie bedient, nicht entsprechend geschult ist? Omron zufolge sollten daher die Maschinenhersteller klare Anleitungen und Dokumentationen zu Cybersicherheitsmaßnahmen bereitstellen. Die neue Verordnung erlaubt hier auch Online-Benutzerhandbücher, die allerdings mindestens zehn Jahre nach Markteinführung eines Produkts zugänglich bleiben müssen. Im Fertigungsunternehmen muss gewährleistet sein, dass vom Bediener der Maschine über das Wartungspersonal bis zur Manager-Ebene alle beteiligten Mitarbeitenden durchgängig in Nutzung, Betrieb und Reaktion auf Vorfälle geschult sind.

Fazit: sichere und regelkonforme Maschinen

Die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung erscheinen komplex. Um ihnen gerecht zu werden, lohnt es sich, mit erfahrenen Lieferanten und Integratoren zusammenzuarbeiten. Diese helfen,

  • ein fundiertes Verständnis der Bestimmungen zu erhalten,
  • das Audit zur Überprüfung der vorhandenen Maschinen und Systeme durchzuführen,
  • risikoreiche Systeme zu priorisieren,
  • Upgrades oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist im Januar 2027 zu planen und
  • Schulungen aufzusetzen.

Mehr zum Thema OT-Security finden Sie auch in unserem Channel Fokus „IOT“.

Über Omron

Omron ist ein Automatisierungsunternehmen und in zahlreichen Geschäftsfeldern tätig, darunter Industrieautomatisierung, Gesundheitswesen, soziale Systeme, Geräte- und Modullösungen. Die eigenen Kernkompetenzen sieht das japanische Unternehmen mit Hauptsitz in Kyoto in den Bereichen „Sensing and Control“ und „Think Technology“. Omron wurde 1933 gegründet und beschäftigt weltweit rund 28.000 Mitarbeiter in mehr als 130 Ländern.

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