EU-Verordnung verlangt Software-Stücklisten Onekey-Report: SBOMs als Fundament digitaler Resilienz

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Die Erstellung von Software-Stücklisten ist in der Industrie noch kaum etabliert, wird aber durch den Cyber Resilience Act (CRA) bald unverzichtbar. Der neue „IoT & OT Cybersecurity Report 2025“ von Onekey zeigt: Viele Firmen gefährden ihre digitale Resilienz.

Software-Stücklisten (SBOMs) werden mit dem Cyber Resilience Act ab 2027 Pflicht, doch viele Unternehmen unterschätzen die damit einhergehenden Herausforderung.(Bild: ©  Dmytro Tolokonov - stock.adobe.com)
Software-Stücklisten (SBOMs) werden mit dem Cyber Resilience Act ab 2027 Pflicht, doch viele Unternehmen unterschätzen die damit einhergehenden Herausforderung.
(Bild: © Dmytro Tolokonov - stock.adobe.com)

Der Onekey-Report macht deutlich, dass bislang nur ein Bruchteil der deutschen Industrie den Überblick über die in ihren Maschinen und Geräten verbauten Softwarekomponenten hat. Gerade einmal zwölf Prozent verfügen über vollständige Software Bill of Materials (SBOMs) für alle relevanten Systeme. Dabei ist diese Transparenz entscheidend, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und auf Angriffe reagieren zu können.

Mit dem CRA ist Produkt-Cybersicherheit nicht nur am Tag der Auslieferung eines Produktes wichtig, sondern muss über den gesamten Produktlebenszyklus überwacht und nachgebessert werden.

Jan Wendenburg, CEO Onekey

Onekey-CEO Jan Wendenburg warnt, dass es sich beim CRA nicht um eine Richtlinie, sondern um eine EU-Verordnung handelt – die Anforderungen gelten ab 2027 unmittelbar und ohne nationale Verzögerung. Damit steigt der Druck auf Hersteller und Betreiber, ihre Dokumentation rechtzeitig aufzubauen.

Unterschätzte Herausforderung

Zwar sehen viele Unternehmen die Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden als größte Hürde, doch Experten erwarten, dass gerade die dauerhafte Pflege von SBOMs zur Mammutaufgabe wird. Besonders komplex sind heterogene Industrieumgebungen mit alten Steuerungssystemen, proprietären Komponenten und globalen Lieferketten, in denen Transparenz nicht selbstverständlich ist.

Der CRA fordert künftig detaillierte Angaben zu allen Softwarekomponenten, einschließlich Versionen, Lizenzen, Urhebern und bekannten Schwachstellen. Viele Zulieferer außerhalb Europas seien darauf jedoch kaum vorbereitet, so Wendenburg.

Daueraufgabe statt Einmalprojekt

Hinzu kommt: Eine SBOM darf nicht statisch bleiben. Mit monatlich über 2.000 neu gemeldeten Schwachstellen in Softwareprodukten, von denen rund 15 Prozent als kritisch gelten, ist kontinuierliche Aktualisierung Pflicht. Für Hersteller bedeutet das, ihre Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg auf Sicherheitslücken zu prüfen und zeitnah Updates bereitzustellen. Nur wer Transparenz schaffe und SBOMS systematisch pflege, könne im Ernstfall souverän und rechtssicher reagieren, betont Wendenburg.

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