Achtung Abmahnfalle Netgears »lebenslange Garantie« birgt Gefahren

Redakteur: Harald Jacob

Switches, Firewalls und WLAN-Access-Points der Prosafe-Produktfamilie von Netgear liefert der Hersteller ab sofort weltweit mit »lebenslanger Garantie«. Doch Händler, die in Deutschland mit dieser Angabe werben, müssen fast zwangsläufig mit einer Abmahnung rechnen. Denn hierzulande verstößt eine Laufzeit, die 30 Jahre übersteigt, gegen das Wettbewerbsrecht.

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Die meisten Netgear-Prosafe-Produkte, die seit dem 1. Mai ausgeliefert werden, fallen unter die neue Regelung der »beschränkten lebenslangen Hardwaregarantie«. Die Garantie umfasst Hardware-Austausch inklusive fehlerhafter Lüfter und Netzteile, solange die Geräte beim Erstkäufer eingesetzt werden. Eine genaue Liste, welche Produkte unter die Neuregelung fallen, findet sich auf der unten angegebenen Website.

Was die deutsche Rechtslage betrifft, glaubt sich der Hersteller auf der sicheren Seite. Von der Schwesterpublikation IP-Insider.de auf die problematische Aussage der »lebenslangen Garantie« angesprochen, hieß es von Netgear, das Programm sei im Vorfeld an die lokale Rechtslage angepasst worden.

Für Reseller ist dies jedoch kein Freibrief: Jeder Anbieter ist für seine Aussagen selbst verantwortlich. Werden Herstellerangaben beispielsweise in den Webshop einfach übernommen, dann kann der Webshop-Betreiber auch dafür abgemahnt werden. So geschehen in etlichen Fällen, bei denen Kingston-Speicherriegel bei eBay und in eigenen Online-Shops von Händlern angeboten wurden, die einfach die Produktbeschreibung des Herstellers – inklusive der Angabe »lebenslange Garantie« – in das eigene Angebot kopierten. Die Betroffenen mussten jeweils mehrere hundert Euro Abmahngebühren berappen. Deshalb sollte jeder Händler selbst dafür Sorge tragen, keine wettbewerbswidrigen Aussagen zu treffen und im Zweifel rechtlichen Beistand hinzuziehen. Einen ersten Überblick, was die häufigsten Stolpersteine sind, die zu Abmahnungen führen, finden sich in dem unten verlinkten Artikel.

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