EU Data Act Mehr Rechte für Nutzer – EU-Datengesetz greift

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Die Kaffeemaschine als Datenschatz? Ein neues EU-Gesetz macht Gerätedaten Nutzern zugänglich. Nicht nur sie sollen davon profitieren. Ferner fehle es in Deutschland an Verfahrensvorgaben und Aufsichtsbehörden, bemängelt der Branchenverband Bitkom.

Ab heute gilt der Data Act, der Nutzern mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln, gibt.(Bild: ©  BonzEarthsnapper - stock.adobe.com)
Ab heute gilt der Data Act, der Nutzern mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln, gibt.
(Bild: © BonzEarthsnapper - stock.adobe.com)

Verbraucher bekommen mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Für Smart-TVs, moderne Küchengeräte, aber auch Autos und industrielle Maschinen gilt nun das EU-Datengesetz (EU Data Act). Hersteller müssen demnach für alte und neue Geräte offenlegen, welche Informationen erhoben werden – und wie Nutzer darauf zugreifen können.

Das Datengesetz der EU trat bereits Anfang 2024 in Kraft und findet jetzt Anwendung. Es soll Konsumenten erleichtern, ihre Gerätedaten zum Beispiel zur Art der Nutzung bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben – etwa zu Reparaturzwecken. Dadurch sollen Dienstleistungen am Ende günstiger und einfacher werden.

Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen.

Viele Geräte betroffen – Verbände üben Kritik

Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Die Vorgaben schließen dabei ausdrücklich auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie smarte Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Zu den betroffenen Daten gehört „jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt – und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend.

Kritik an der Verordnung kommt etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), etwa weil es in Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden fehle. In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung daher noch viel Unsicherheit.

Zudem bemängelt Bitkom, dass die Bundesregierung es in der 20 Monate langen Übergangsfrist seit dem Beschluss nicht geschafft habe, Verfahrensfragen zu klären und Aufsichtsbehörden zu benennen. „Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für ihre Umsetzung sorgen. Dazu gehört, die Betroffenen ausreichend zu informieren und zu unterstützen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Er fordert: „Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein Durchführungsgesetz zum Data Act verabschieden und perspektivisch eine Digitalagentur unter dem Digitalministerium gründen, die auch die Aufsicht zum Data Act übernimmt.“ Bis dahin sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für den Data Act zuständig sein, auch um eine Zersplitterung der Aufsicht in die einzelnen Landesdatenschutzbehörden zu vermeiden.

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