PC-Riese und CE-Gigant vereint Lenovo erhält Aktienmehrheit an Medion

Redakteur: Erwin Goßner

Der chinesische Hersteller Lenovo hat jetzt 51 Prozent am Grundkapital der Medion AG erworben. Dieser Schritt bildet die Grundlage für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der in den nächsten Monaten realisiert werden soll.

Anbieter zum Thema

Lenovo hat 51 Prozent Anteile an Medion erworben.
Lenovo hat 51 Prozent Anteile an Medion erworben.

Bei Lenovo geht es Schlag auf Schlag: Nachdem der chinesische Hersteller erst im Juni angekündigt hat, mit Medion einen der führenden deutschen Anbieter von Consumer-Electronics- und Technologieprodukten zu übernehmen, und vergangene Woche die Europäische Kommission die geplante Fusion billigte, hat Lenovo jetzt die Aktienmehrheit gekauft. Mit über 51 Prozent des Grundkapitals der Medion AG hält Lenovo rund 56 Prozent der Stimmrechte. Anteilseigner ist die 100-prozentige Konzerntochter Lenovo Germany Holding GmbH.

Damit dürfte das Angebot von Lenovo zum Tragen gekommen sein, das bis zum 1. August lief und eine Zahlung von 13 Euro je Aktie in bar vorsah. Außerhalb des öffentlichen Angebots war zudem mit Mehrheitsaktionär und Vorstandschef der Medion AG, Gerd Brachmann, im Vorfeld bereits ein Kaufvertrag über rund 36,7 Prozent des Grundkapitals geschlossen worden. Die Aktien- und Stimmmehrheit ergibt sich durch den Erwerb der Aktien von Brachmann und dem Aktienpaket von Orbis Investment Management Limited, dem zweitgrößten Aktionär von Medion.

Gesicherte Entscheidung

Bernhard Fauser, Geschäftsführer von Lenovo Deutschland
Bernhard Fauser, Geschäftsführer von Lenovo Deutschland
Durch Lenovos Anteil und Brachmanns verbleibenden Anteil von 18,33 Prozent (19,86 Prozent der Stimmrechte) ist sichergestellt, dass die zur Implementierung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags notwendige Stimmrechtsmehrheit von 75 Prozent im Rahmen einer Hauptversammlung verfügbar ist. Wie Lenovo mitteilt, wurde mit Gerd Brachmann die Vereinbarung getroffen, dass er mit seinem verbleibenden Anteil für den Abschluss dieses Vertrags stimmen wird.

Der Vertrag soll als Basis für die gemeinsame Geschäftstätigkeit dienen, die es beiden Unternehmen erlaubt, die Vorteile aus der Akquisition zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit beider Unternehmen zu stärken. Die Bedingungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, insbesondere die Höhe des angemessenen Ausgleichs und die Höhe der angemessenen Abfindung für die außenstehenden Aktionäre, werden in den nächsten Monaten ermittelt und vereinbart.

(ID:28479540)