Im Zuge der gesetzlichen Neuordnung Eno fördert elektronische Rechnungsstellung
Ab 1. Juli sollen einige der bislang sehr hohen Auflagen an elektronisch übermittelte Rechnungen fallen. Für TK-Distributor Eno ist das ein Anlass, Partner beim Umstieg auf die elektronische Rechnungsstellung zu unterstützen.
Anbieter zum Thema
Ab 1. Juli sind Rechnungen, die per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei oder anderweitig elektronisch versendet werden, den Papierrechnungen gleichgestellt. Außerdem lassen sie sich auch ohne qualifizierte Signatur weiterleiten. Jeder Unternehmer kann Rechnungen somit elektronisch übermitteln, sofern der Empfänger zustimmt.
Fachhandelspartner von Eno können die Umstellung jetzt mit einem Anruf bei der Hotline 05921/877-154 vornehmen. Diese Umstellung hat nach Ansicht von Petra Moebius, Leiterin Credit Controlling bei Eno Telecom, noch eine ganze Reihe weitere Vorteile: „Sowohl Papier- als auch elektronische Rechnungen ermöglichen ab dem 1. Juli den Vorsteuerabzug.“ Dazu müsse lediglich die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sein. Und die Rechnung muss alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten, gemäß Paragraf 14 Abs. 4, Paragraf 14a UStG.
Was unter dem Terminus „Echtheit der Herkunft“ zu verstehen ist, erklärt Petra Moebius: „Die Identität des Ausstellers muss sichergestellt sein, das heißt, es muss den genannten Geschäftspartner wirklich geben. Die Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung bedeutet, dass die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Pflichtangaben bei der Übermittlung nicht geändert wurden.“
Laut Gesetzgeber sind elektronische Rechnungen im elektronischen Format der Ausstellung aufzubewahren und müssen für die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein.
(ID:2052079)