200 Millionen Euro Nachzahlungen für Hersteller und Importeure

Einigung bei Urheberrechtsabgaben für Drucker

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Hinterlegungspflicht

Aus Sicht des Bitkom zeige die Einigung, dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig sei. Diese hatten mit dem Verweis auf die langen Gerichtsverfahren eine so genannte Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben gefordert, die jetzt von der Bundesregierung eingeführt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder dazu: „Für die Unternehmen bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt.“ Zudem seien dem Bitkom keine signifikanten Zahlungsausfälle bekannt, wenn erst einmal eine Einigung oder gerichtliche Festlegung erfolgt ist. Ein Grund für die Gerichtsverfahren seien dem Bitkom zufolge vor allem die übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften.

Urheberrechtsabgaben für PCs

Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Abgaben für PCs. Der BGH hatte bereits in den Jahren 2007 und 2008 eine Pauschalabgabe für PCs abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.

„Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr“, so Rohleder weiter. Grundsätzlich müsse dem Bitkom zufolge die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden.

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