Das digitale Weiterleben nach dem Tod ist ein kontroverses Thema. Neben den ethischen Gesichtspunkten muss auch die Cybersicherheit bedacht werden, wenn ein gesellschaftlicher Diskurs stattfinden soll. Denn auch im „Digital Afterlife“ besteht das Risiko von Cyberangriffen.
Mithilfe von KI ist es möglich, eine digitale Version von verstorbenen Personen zu erhalten. Doch neben ethischen Bedenken, gibt es auch Risiken aus Sicht der IT-Sicherheit.
(Bild: DIgilife - stock.adobe.com)
Viele Menschen möchten etwas hinterlassen, das ihren eigenen Tod überdauert. Viele Hinterbliebene wünschen sich die Möglichkeit, nochmal mit einem verstorbenen Menschen zu sprechen. Deshalb ist die sogenannte „Digital Afterlife Industry“ ein wachsender Markt, dessen Anbieter an Avataren und Chatbots arbeiten, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) versuchen, die Stimme und Gestik der Verstorbenen möglichst realistisch wiederzugeben. Doch wie können diese Avatare mit möglichst viel Pietät versuchen, eine Trauer aufzufangen? Wie lassen sich die Rechte der Verstorbenen wahren und Cyberangriffe sowie Missbrauch verhindern? Diese Fragen hat sich ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) sowie des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen gestellt. Daraus entstanden ist die Studie„Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens“.
Was ist Digital Afterlife?
Das Digital Afterlife soll die Sehnsüchte von Hinterbliebenen erfüllen, indem es mithilfe von Technologie die Interaktion mit KI-generierten Versionen von Verstorbenen ermöglicht. Derzeit gibt es Angebote, die die Stimme einer verstorbenen Person imitieren, damit man sich etwas vorlesen lassen kann, Chatbots, über die man mit der geliebten Person eine Kommunikation simulieren kann sowie digitale Avatare, die da Aussehen und die Gestik einer Person nachahmen. Dem SIT zufolge lassen jüngste Entwicklungen im Bereich der KI erwarten, dass Avatare verstorbener Personen künftig deutlich realistischer erscheinen werden, sowohl was Stimme und Gestik betreffe, aber auch das Verhalten. Zudem würden neue Technologien immer realistischere Interaktionen zwischen Mensch und Avatar erlauben.
IT-Sicherheit im Digital Afterlife
Die Studienautoren warnen vor Risiken der Technologie. Diese würden nicht nur die Avatare betreffen, sondern auch die anwendenden Personen. Denn Angreifer seien in der Lage, die Anwendungen zu stören, die Anwender zu irritieren oder personenbezogene Daten zu sammeln. Doch die Authentifizierung und möglicherweise notwendige Identitätsprüfung von Avataren und anwendenden Personen, die zwischen virtuellen Welten wechseln und mit der physischen Welt in Kontakt stehen, sei schwierig. Als die größten Herausforderungen nennt die Studie:
den Zugangsschutz von Virtual-Reality-Räumen (VR) und die Sicherheit von VR-Ausgaben
den Schutz gegen Immersions- und Desorientierungsangriffe
die Verhinderung von Identitätsdiebstahl
das Erkennen von Imitation und Agenten
den Datenschutz in der Kommunikation und Sensorik
die Verhinderung der Verknüpfbarkeit von Daten
Derzeit würden verschiedene Technologien entwickelt, um Identitäten in virtuellen Umgebungen überprüfbar zu machen und finanzielle Werte zu sichern. Dabei nennen die Studienautoren zwei Technologien: Self-Sovereign Identities (SSI) und Non-fungible Token (NFT). Mit letzteren können die Rechte an digitalen Repräsentationen und deren Nutzung transparent und fälschungssicher gestaltet werden. Denn diese digitalen Zertifikate können eindeutig den Besitz und die Nutzungsrechte an digitalen Objekten nachweisen.
Mit einer SSI würden auf der anderen Seite Identitätsdiebstahl verhindert werden und die Kontrolle über persönliche Daten ermöglicht werden. Im Gegensatz zu zentralisierten Identitätssystemen, zum Beispiel einem Login bei einem Social-Media-Profil, oder föderierten Systemen, wie eine Google- oder Apple-ID, basiert SSI auf dezentralen Technologien, insbesondere Blockchain oder Verifiable Credentials (VCs). Die Vorteile davon sind, dass die Identität der Person selbst gehört und nicht einer zentralen Organisation und nur Daten weitergegeben werden, die die Nutzer für notwendig erachten Darüber hinaus brauche es jedoch auch Sicherheitsprotokollen und Standards, die gewährleisten, dass Avatare nicht manipuliert oder missbraucht werden können.
Ausblick
Grundvoraussetzung für ein rechtskonformes Handeln im Zusammenhang mit dem virtuellen Weiterleben ist den Experten zufolge, dass „allen Beteiligten klar sein muss, welche datenschutzrechtlichen Rollen sie innehaben, und welche Rechte und Pflichten sie entsprechend ihrer datenschutzrechtlichen Rollen erfüllen müssen“. Langfristig brauche es klare ethische Leitlinien, rechtliche Regelungen und technische Standards, um einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit digitalen Repräsentationen Verstorbener zu gewährleisten. Darüber hinaus brauche es mehr Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema und seine Risiken. Die Experten betonen zudem, dass sie einen gesellschaftlichen Diskurs begrüßen, der die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.