Newsletter und Werbung mailen Das Double-Opt-In-Verfahren für Werbe-Mailings in der Praxis
Seit Herbst gelten verschärfte Regelungen für Werbe-Mailings. Ralf Fischinger, Geschäftsführer bei der Online-Marketing-Agentur Proseed, sprach mit IT-BUSINESS darüber, worauf es jetzt in der Praxis ankommt, beispielsweise wenn auf einer Messe Visitenkarten eingesammelt wurden und welche Bußgelder drohen.
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ITB: Seit September gelten neue Regeln beim Datenschutz, die in der Praxis vielerorts noch nicht so umgesetzt werden. Wer Werbe-Mailings verschickt, muss nachweisen können, dass die Empfänger auch dazu eingewilligt haben. Die Online-Marketing-Agentur Proseed muss diese Vorgaben für ihre Kunden praxistauglich umsetzen. Wie kann so eine Einwilligung aussehen?

ITB: Das berühmte Häkchen, welches an entsprechender Stelle gesetzt werden muss und so etwas nachweist, gibt es aber doch schon länger. Was hat sich durch die Gesetzesänderungen denn verschärft?
Fischinger: Sicherlich wurde für Newsletter und Werbe-E-Mails bereits seit längerem mit dem Double-Opt-In eine rechtssichere Umsetzung des Datenschutzes etabliert. Die Frage ist vielmehr, wie es bei Kontakten aussieht, die eben nicht über das Internet zustande kamen, wie beispielsweise die berühmte Visitenkarte auf der Messe oder die Auftragsbestätigung in Papierform. Zwar fließen auch diese Daten in den Adressbestand des Unternehmens und sind natürlich auch für künftige Werbeformen interessant, allerdings gibt es dabei selten eine explizite schriftliche Einwilligung. Unternehmen haben viele Kontakte, die brach liegen, weil sie nicht für weitere Werbeaktionen genutzt werden können. Jetzt können diese Kontakte lediglich angeschrieben werden, wenn keine werbende oder verkäuferische Absicht erkennbar ist.
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