Billige Festplatten aus dunklen Kanälen bergen ein großes Risiko Broadliner warnen gemeinsam vor der UHG-Abgabenfalle
Fachhändler sollten stutzig werden, wenn ihnen Festplatten zu außergewöhnlich günstigen Preisen aus ausländischen Quellen angeboten werden: Denn hier wurden möglicherweise die Urheberrechtsabgaben (UHG) nicht abgeführt – und dafür kann am Ende der Reseller haftbar gemacht werden. Actebis Peacock, Ingram Micro und Tech Data nutzten die CeBIT, um gemeinsam auf dieses Problem aufmerksam zu machen.
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Ungewohnt einig, wie sonst nur beim Thema Frachtkosten, präsentierten sich die drei Broadliner Actebis Peacock, Ingram Micro und Tech Data auf einer CeBIT-Podiumsdiskussion. Verständlich – denn wie die Frachtkosten, können die Distributoren auch die von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) angepeilten Urheberrechtsabgaben auf Festplatten nicht beeinflussen. »Wir werden diese Kosten an den Handel weitergeben müssen«, lautet demnach das einhellige Fazit der drei Broadliner. Und ebenso wie beim Thema Frachtkosten lautet die dringende Empfehlung an den Fachhandel, diese Kosten an den Endkunden weiterzugeben.
Höchste Vorsicht bei günstigen Mogelpackungen
Beim Thema UHG-Abgaben ist für Fachhändler allerhöchste Vorsicht geboten: Denn der Erstimporteur, der die UHG-pflichtigen Festplatten nach Deutschland einführt, ist zwar dazu verpflichtet, die Abgaben zu bezahlen. Unterlässt er diese Zahlungen jedoch, aus welchen Gründen auch immer, haftet die jeweils nächste Handelsstufe – im Zweifelsfall also jeder Reseller – auch Jahre später noch dafür, dass die Gebühren bezahlt werden (gemäß des Prinzips der gesamtschuldnerischen Haftung).
Im Klartext bedeutet das: Führt der Erstinverkehrbringer die Gebühren nicht ab und geht womöglich pleite, holt sich die ZPÜ die Gelder vom Fachhändler zurück, der die Ware gekauft hat. Die Garantien des Vorlieferanten helfen hier dem Reseller im Zweifelsfall nichts.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie die Distributoren mit den UHG-Gebühren umgehen wollen.
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