Staatsanwalt gibt neue Details preis Anklagen erhoben in Sachen Umsatzsteuer-Karussell

Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Harry Jacob / Harald Jacob

Bis April hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen soweit vorangetrieben, dass sie Anklage erheben konnte. 17 Personen sollen sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Augsburg verantworten. Zudem wurden Details über die Methoden der Betrüger bekanntgegeben.

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Mindestens seit Januar 2009 haben sich eine Reihe von Geschäftsführern und Mitarbeitern zusammengetan und ein europaweites Umsatzsteuerkartell betrieben. So lautet einer der Vorwürfe der Anklage gegen derzeit 17 Beschuldigte. Wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai von der Staatsanwaltschaft Augsburg mitteilte, hatten die Beteiligten feste Abläufe eingerichtet.

So funktionierte das Umsatzsteuer-Karussell

Verschiedene Waren, unter anderem Software-Pakete, Spielkonsolen und Prozessoren, wurden über ausländische Gesellschaften, die zu diesem Zweck gegründet oder mehrheitlich beherrscht wurden (umsatzsteuerfrei nach Deutschland eingeführt und um rund 15 Prozent verbilligt im Inland angeboten. Die Großhändler haben demnach die Produkte mit Ausweis der Umsatzsteuer weiterverkauft, die vereinnahmte Umsatzsteuer führten sie allerdings nicht an das Finanzamt ab.

Doch damit nicht genug. Laut Anklage seien die Waren über mehrere Gesellschaften der Angeschuldigten mit festgelegten Preisen weitergeleitet worden sein. Mittels dieser zuvor festgelegten Preisaufschläge sei bereits ein Teil der hinterzogenen Umsatzsteuer über die beteiligten Gesellschaften an die Angeschuldigten verteilt worden sein. Diese Firmen befanden sich überwiegend in Österreich, Niederlande, Dänemark und Norwegen.

Mit einem hohen Preisaufschlag sollen die Waren ohne Umsatzsteuer zurück an von Bandenmitgliedern beherrschte Unternehmen im Ausland geliefert worden sein, um von da aus erneut in das Karussell eingebracht zu werden, so die Staatsanwaltschaft.

Umfangreiche Anklagepunkte

Über 50 inländische und 100 ausländische Firmen waren in dieses System eingebunden. Manche sollen lediglich zu dem Zweck gegründet worden sein, Zahlungsströme über wechselnde Konten im Ausland zu verschleiern. Die Produkte wurde teilweise drei Monate lang umhergeschoben, und wechselten dabei zwei Mal pro Woche den Besitzer.

Die nun erhobenen zwei Anklagen richten sich gegen insgesamt 17 Personen, darunter 16 Geschäftsführer und Kaufleute sowie eine kaufmännische Angestellte. Elf der Angeklagten sind deutsche Staatsangehörige. Insgesamt wurden über 100 Einzeltaten aufgelistet.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten auf bandenmäßiger Umsatzsteuerhinterziehung in großem Ausmaß, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche beziehungsweise Beihilfe hierzu.

Wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickola gegenüber IT-BUSINESS erwähnte, sind einige Beteiligte mit geringeren Vergehen zum Teil bereits verurteilt. Die nun angeklagten 17 Personen zählten dagegen zu den Hauptbeschuldigten.

Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen

Für die Steuerverkürzung in großem Ausmaß und für bandenmäßige Steuerhinterziehung sowie für banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche sieht das Strafgesetzbuch ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Für die Bildung einer kriminellen Vereinigung kommen Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe in Betracht. Täter, die zu den Rädelsführern gehören, müssen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Soweit es nur beim versuch oder Beihilfe geblieben ist, kann von einem milderen Strafrahmen ausgegangen werden.

In der Regel werden bei verschiedenen Delikten die Strafen nicht addiert, sondern eine Gesamtstrafe verhängt, die unter der Summe der einzelnen Delikte bleibt. Doch trotz der nun erfolgten Anklageerhebung steht derzeit noch kein Termin fest für die Hauptverhandlung in diesem umfangreichen Verfahren.

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