Durchblick im Gesetzes-Dschungel: Teil 2 AI Act zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz

Von Sylvia Lösel 2 min Lesedauer

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Der Rat der EU hat im Mai 2024 den AI Act und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet. Ziel ist es, ein Fundament für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz, Vertrauen und Akzeptanz für die Technologie zu schaffen.

KI-Systeme werden dem KI-Gesetz nach anhand ihrer Risiken eingestuft und reguliert. (Bild:  Wanan - stock.adobe.com)
KI-Systeme werden dem KI-Gesetz nach anhand ihrer Risiken eingestuft und reguliert.
(Bild: Wanan - stock.adobe.com)

Das KI-Gesetz gilt für alle Anbieter von KI-Systemen, die auf dem europäischen Markt angeboten werden. Auch Importeure, Händler und Betreiber unterliegen dem Gesetz. Bei der Einstufung von KI-Systemen verfolgt die KI-Verordnung einen risikobasierten Ansatz – der vier Stufen, von unannehmbar, über hoch, begrenzt bis niedrig vorsieht. Wer Systeme einsetzt, die mit einem niedrigen Risiko eingestuft werden, auf den kommt vor allem die Transparenzpflicht zu. Wer Hochrisikosysteme einsetzt, der muss unter anderem ein Risikomanagement-System einführen sowie eine Konformitätsbewertung durchführen. Dabei werden die Systeme nicht anhand der verwendeten Technologie eingestuft, sondern mit Blick auf den Anwendungsfall. Je sensibler der Anwendungsfall, desto umfangreicher fallen die Anforderungen aus. Als Einsatzszenarien mit begrenztem Risiko werden beispielsweise Chatbots und Empfehlungssysteme gewertet, Spam-Filter und Predictive-Maintenance-Systeme fallen unter „geringes Risiko“. Zu Systemen mit hohem Risiko zählen solche, die in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung und Strafverfolgung eingesetzt werden. Als „unannehmbar“ gelten beispielsweise Social Scoring Systeme.

Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, erachtet eine Fachkräfte-Offensive in Bezug auf die Chipfabriken als notwendig. (Bild:  Hasselblad H5D)
Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, erachtet eine Fachkräfte-Offensive in Bezug auf die Chipfabriken als notwendig.
(Bild: Hasselblad H5D)

Ziel muss sein, den Einsatz von KI konsequent voranzubringen. Das kann nur gelingen, wenn die Umsetzung bürokratiearm und praxisnah erfolgt.

Dr. Ralf Wintergerst, Präsident des Bitkom

Hohe Strafen bei Nichteinhaltung

Die Strafen für die Nichteinhaltung des KI-Gesetzes richten sich nach dem konkreten Verstoß sowie nach dem Grad und der Art der Nichteinhaltung. Bei verbotenen KI-Systemen können die Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Wer falsche Angaben macht, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent seines Jahresumsatzes belegt werden. Für KMU gelten andere Sätze.

Entscheidend für Unternehmen ist, dass sie über ein Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme verfügen, wissen, in welche Risikokategorie diese einzuordnen sind und entsprechend handeln.

Wichtige Fristen

Ab Inkrafttreten des AI Acts (zum 1. August 2024) gelten folgende Fristen:

  • 6 Monate: Verbote für KI mit „unannehmbarem Risiko“
  • 12 Monate: Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck und Basismodelle gelten.
  • 24 Monate: Die restlichen Bestimmungen rund um Hochrisiko-KI-Systeme (Annex III), Transparenzvorschriften sowie nationale regulatorische Sandboxes gelten.

Wer hilft? Zahlreiche Beratungsunternehmen wie beispielsweise Deloitte haben dafür Expertenteams. Für eine erste Einschätzung bietet der TÜV ein Online-Tool.

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