Erster Prozess gegen Umsatzsteuer-Karussell zu Ende gegangen Mehrjährige Haftstrafen für Umsatzsteuerbetrug
Sechs Jahre und neun Monate, fünf Jahre und drei Monate sowie vier Jahre und neun Monate – so lauteten die Urteile gegen die drei letzten Angeklagten aus dem ersten großen Prozess gegen Umsatzsteuerbetrug in Augsburg. Ein paralleles Verfahren mit weiteren acht Angeklagten läuft noch, ein weiteres soll Anfang 2014 eröffnet werden.
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Mehrjährige Gefängnisstrafen für die meisten Beteiligten wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung gab es im ersten von einer ganzen Reihe von Prozessen vor dem Augsburger Landgericht. Nicht erhärtet hat sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten auch Mitglieder einer Bande seien, die den Betrug organisiert hat. Auch der Vorwurf der Rädelsführerschaft gegen einen der Beschuldigten hatte sich damit erledigt.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang hatte schon zu Beginn des Verfahrens Zweifel geäußert, ob der Vorwurf der Bandenbildung auf die Prozessbeteiligten wirklich zutrifft. Im Laufe des Verfahrens hatte sich dann herauskristallisiert, dass es zwar immer wieder Kontakte gab zu den eigentlichen Köpfen der Bande, dass aber von den Angeklagten keiner in der Position war, die Strukturen zu bestimmen, die den illegalen Geschäften zugrunde lagen.
Verfahren abgetrennt
Dementsprechend wurden nach und nach einzelne Angeklagte aus dem Hauptverfahren herausgenommen und für die jeweils nachgewiesenen Straftaten verurteilt. Nur in einem Fall kam eine Bewährungsstrafe heraus.
Die zuletzt Verurteilten waren ein ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen insolventen Devil AG, ein ehemaliger Geschäftsführer eines Lieferanten der Devil AG sowie der Geschäftsführer eines Unternehmens vor den Toren Augsburgs, bei dem dieser Lieferant eingekauft hatte. Auch diese beiden Firmen existieren nicht mehr, sondern sind insolvent.
Lage ausgenutzt?
Wie der Prozess zeigte, war die Devil AG zumindest zeitweise von diesem Lieferanten wirtschaftlich abhängig. Nach den Querelen um Tulip beziehungsweise Nedfield, die vorübergehend den Braunschweiger Distributor als Tochterunternehmen gehalten hatten, war die Devil AG finanziell angeschlagen und von den Kreditversicherern nur noch mit marginalen Limits versehen.
Im Frühjahr 2009 konnte die Devil AG möglicherweise nur überleben, weil ihr von einem Lieferanten großzügig Warenkredite gewährt wurden, und dazu noch Zahlungsziele – so zumindest die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Offiziell betrug das Limit 500.000 Euro, und die Lieferungen sollten innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Faktisch standen zeitweise Rechnungen von bis zu rund 1,5 Millionen Euro offen, und gezahlt wurde teils erst nach 30 Tagen.
So entwickelte sich eine rege Geschäftsbeziehung, die auch insofern bemerkenswert ist, als dieser Lieferant zuvor jahrelang lediglich als kaufender Kunde bei Devil auftauchte. Heute weiß man: Finanziert wurde das Geschäft durch Gelder aus Umsatzsteuerbetrug.
Der Mitarbeiter der Devil AG, der für den Einkauf bei diesem Kunden verantwortlich war, hatte auch dahingehend ein Geständnis abgelegt, dass er nach einer gewissen Zeit erkannt hatte, dass er in illegale Geschäfte verwickelt war. Dieses Geständnis hat ihm am Ende eine mildere Strafe beschert – „nur“ fünf Jahre und drei Monate.
Klassisches Karussell
Die Strukturen der drei Firmen, um die es nun zuletzt ging, zeigten die klassischen Merkmale des Umsatzsteuer-Karussells. Die erste Firma kaufte bei wechselnden sogenannten „Missing Tradern", die dem Finanzamt die geschuldete Mehrwertsteuer vorenthalten haben. Ihr Kennzeichen ist es, meist nur mehrere Monate tätig zu sein und dann wieder von der Bildfläche zu verschwinden, bevor das Finanzamt den Braten riecht.
Die so zusammengekauften Waren wurden fast ausschließlich an die nächste Firma gehandelt, die diese wiederum zum größten Teil an die Devil AG weiterveräußerte. Diese Glieder der Handelskette sind im Jargon der Ermittler als „Buffer“ geführt. Die Devil AG – und auch weitere deutsche Distributoren und Händler – waren schließlich für das Umsatzsteuerkarussell als Exporteure tätig geworden, zumindest was Waren aus dem Usatzsteuerbetrug anbelangte. So kamen diese Produkte zum Teil in neue Kreisläufe, in denen in anderen Ländern wie zuvor in Deutschland Umsatzsteuern hinterzogen wurden. Zum Teil wurden sie aus dem Ausland direkt wieder nach Deutschland verkauft und durchliefen hier einen erneuten Zyklus.
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