Digital Services Act (DSA) / Digital Markets Act (DMA) Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein

Von Margit Kuther

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Dank Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) sind Verbraucher jetzt online besser vor Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen geschützt. Dazu ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Digital Services Act / Digital Markets Act: Illegales muss für die analoge und digitale Welt gleichermaßen gelten.(Bild:  Gerd Altmann /  Pixabay)
Digital Services Act / Digital Markets Act: Illegales muss für die analoge und digitale Welt gleichermaßen gelten.
(Bild: Gerd Altmann / Pixabay)

Mit Digital Services Act und Digital Markets Act wurde am 5. Juli 2022 ein umfassender digitalpolitischer Rechtsrahmen in Europa und eine Art neues Grundgesetz für das Internet geschaffen. Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) bilden die Basis für eine strengere Digitalstrategie der EU, die den europäischen Markt etwa vor dominanten Technologieplattformen schützen sollen.

Am 5. Juli 2022 hat das EU-Parlament formal über den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) abgestimmt. Der Digital Markets Act (DMA) soll den europäischen Markt vor dominanten Technologieplattformen schützen. Insbesondere der Digital Services Act (DSA) betrifft viele Menschen unmittelbar: Allein in Deutschland nutzen mehr als 60 Millionen Menschen das Internet, fast drei Viertel von ihnen informieren sich im Web über das Zeitgeschehen, 95 Prozent kaufen online ein. Online-Dienste und Plattformen sind damit ein fester Bestandteil des digitalen Alltags.

Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein

Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein und entsprechend geahndet werden. Dass zudem über den Digital Markets Act mehr Wahlfreiheit zwischen Onlinediensten entstehen soll, ist zu begrüßen. Faire Wettbewerbsbedingungen und ein einfacherer Marktzugang auch für kleine und mittelständische Unternehmen sind für Innovationen unerlässlich. Wichtig bleibt dabei, das Wachstum europäischer Digitalunternehmen gezielt zu fördern, Investitionen zu steigern und dem Fachkräftemangel und der -abwanderung vorzubeugen.

Jetzt kommt es darauf an, dass der Rechtsrahmen auch in der Praxis funktioniert, dazu klare Regeln gesetzt werden und gleichzeitig der Plattformökonomie weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen gelassen wird. Dazu braucht es eine einheitliche Umsetzung von DMA und DSA in den einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland sollte darüber hinaus zügig Klarheit über den Aufbau der behördlichen Strukturen für den Digital Services Koordinator geschaffen werden – und wo diese Stelle angebunden ist.

Die Bundesnetzagentur wäre aus Sicht der Bitkom die geeignetste Option. Zusätzlich müssen die entsprechenden nationalen Gesetze – vor allem das NetzDG – schnell und umfänglich überarbeitet werden, damit sie nicht mit dem DSA kollidieren. „Die Bundesregierung muss der großen Bedeutung von DSA und DMA entsprechen und eine zeitnahe, klare und rechtsichere Umsetzung gewährleisten.(mk)

Dieser Artikel erschien zuerst auf unserem Partnerportal Elektronik Praxis.

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