Definition Was ist ein Zivilverfahren?

Von Nicole 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Zivilverfahren dient der Lösung von Streitigkeiten, die nicht straf- oder verwaltungsrechtlich relevant sind. Beteiligt können juristische und natürliche Personen sein, wobei das Verfahren ausschließlich auf eigeninitiativen Antrag eröffnet wird.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Bei zivilrechtlichen Konflikten handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen mindestens zwei Parteien. Mangels anderweitiger Lösungsfindung kann eine Partei einen zivilrechtlichen Prozess anstreben, um die eigenen privatrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. In der Regel geht es dabei um eine finanzielle Forderung, beispielsweise aus einem Mietverhältnis, einem Kaufvertrag oder die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz. Ein Zivilverfahren wird nur auf Antrag (Klage) einer Partei eröffnet und dient einerseits der Feststellung eines Anspruchs, andererseits der rechtlich bindenden Durchsetzung.

Gesetzliche Grundlagen sind die Zivilprozessordnung (ZPO) einerseits und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) andererseits.

Zuständige Gerichte

Unterschieden wird gemäß GVG zwischen der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts für ein Zivilverfahren und der Art des Gerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, ob eine natürliche oder eine juristische Person verklagt wird: Handelt es sich um eine natürliche Person, ist das Gericht an deren Wohnsitz zuständig, bei einer juristischen Person gilt der Unternehmenssitz als örtlicher Gerichtsstand. Für die Art des Gerichts ist der Streitwert relevant: Unterhalb 5.000 Euro findet das Zivilverfahren vor dem Amtsgericht statt, darüber hinaus vor dem Landgericht. Davon ausgenommen sind Mietstreitigkeiten, die üblicherweise vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Ablauf und Kosten

Um einen Zivilprozess anzustreben, ist eine Klage vor dem zuständigen Gericht erforderlich. Die Darlegung des Sachverhalts und die Erbringung eventueller Beweismittel liegt zunächst in der Verantwortung des Klägers. Ist der Sachverhalt für ein Urteil nicht eindeutig genug, erfolgt die Prüfung der Beweismittel, die im Anschluss an die Klageerhebung auch durch die Gegenpartei erbracht werden können. Zulässige Beweismittel sind

  • Sachverständigengutachten
  • Urkunden/Verträge
  • Zeugen
  • Parteivernehmung
  • Augenscheinnahme

Das eigentliche Verfahren, als Erkenntnisverfahren bezeichnet, beginnt mit der mündlichen Verhandlung vor Gericht. Beide Parteien können Anträge stellen, die der Befriedigung ihres Interesses dienen. Durch eine Güteverhandlung kann statt eines Gerichtsentscheids eine rechtsverbindliche Einigung erzielt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine Darlegung des Sach- und Streitstandes durch das Gericht nach Aktenlage unter Hinzuziehung der verfügbaren Beweismittel. Es besteht erneut die Möglichkeit eines Vergleichs, andernfalls folgt nach einer Erörterung die gerichtliche Entscheidung in Form einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils. Der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung dient schließlich das Vollstreckungsverfahren. Ebenso entscheidet das Gericht darüber, wer die Kosten für den Zivilprozess zu tragen hat.

(ID:49530786)

Wissen, was läuft

Täglich die wichtigsten Infos aus dem ITK-Markt

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung