Definition Was ist ein Strafverfahren?

Von Diderot 2 min Lesedauer

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Das Strafverfahren wird eingeleitet, wenn eine Person strafrechtlich geschützte Rechtsgüter verletzt hat. Es dient der Klärung, ob und in welchem Umfang die beschuldigte Person eine Verurteilung erfährt.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
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Jedes Strafverfahren braucht größte Ordnung und Struktur, damit allen Umständen Rechnung getragen wird, die über das Urteil und Strafmaß entscheiden. Um die Rechtssicherheit für den Beschuldigten und für den Geschädigten zu garantieren, hat der Gesetzgeber einen mehrphasigen verpflichtenden Ablauf für jedes Strafverfahren festgelegt. Am Ende steht eine richterliche Entscheidung. Der förmliche Ablauf ist in der Strafprozessordnung und im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Die drei Phasen des Strafverfahrens lauten:

  • das Ermittlungsverfahren
  • das Zwischenverfahren
  • das Hauptverfahren

An diese drei Phasen schließen sich die Rechtsmittel an, wenn der Beschuldigte das Urteil nicht hinnehmen will.

Ermittlungsverfahren

Liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor, leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Diese erste Strafverfahren-Phase dient zur Überprüfung eines hinreichenden Tatverdachtes. Federführend ist die Staatsanwaltschaft. Die eigentlichen Ermittlungen führen Strafverfolgungsbehörde und Polizei durch.

Das Ermittlungsverfahren als erste Phase im Strafverfahren ist die Vorstufe zum Zwischenverfahren. Sie dient zur Zeugenvernehmung und Beweissammlung. Am Ende von Phase 1 entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. In diesem Fall erhebt sie Anklage, andernfalls stellt sie das Strafverfahren ein.

Zwischenverfahren

Mit Eingang der Anklageschrift bei Gericht gibt die Staatsanwaltschaft die Herrschaft über das Strafverfahren weiter. Im ersten Schritt des Zwischenverfahrens prüft das Gericht die Anklageschrift und leitet sie an den Beschuldigten weiter. Anschließend entscheidet es, ob die Anklage zulässig ist. In dieser Strafverfahren-Phase findet die gerichtliche Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gewinnt das Gericht den Eindruck, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, ergeht ein Eröffnungsbeschluss. Ist es anderer Meinung, formuliert es einen Nicht-Eröffnungsbeschluss. Gegen diesen kann die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegen.

Hauptverfahren

Mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt Phase 3 des Strafverfahrens, das Hauptverfahren. Es findet öffentlich statt und ist in seinem Ablauf durch die Strafprozessordnung reglementiert. In seinem Kernelement, der Beweisaufnahme, treten Zeugen und Sachverständige auf. Alle Beweismittel werden gesichtet. Sowohl Staatsanwalt wie Strafverteidiger halten ein Plädoyer. Abschließend zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet dann das Urteil.

Rechtsmittel

Erstinstanzliche Urteile sind anfechtbar. Dem Verurteilten steht das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung. Eine Ausnahme sind Strafverfahren vorm Landgericht. Diese können nur per Revision angegriffen werden.

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