Unter Telematikinfrastruktur ist das Netz im Gesundheitswesen zu verstehen, über das die Akteure Daten tauschen. Dieses muss besonders sicher und responsiv sein. Für die Nutzer wird zwischen verpflichtenden und freiwilligen Anwendungen unterschieden.
Telematikinfrastruktur (TI) ist die Bezeichnung für das Datennetz im deutschen Gesundheitswesen. Es setzt sich aus den Wörtern „Telekommunikation“, „Informatik“ und „Infrastruktur“ zusammen. „Telematik“ als Kombination der beiden ersten Begriffe fungiert allgemein als Beschreibung für die Vernetzung von IT-Systemen. Der Zusatz „Infrastruktur“ zeigt an, dass es sich um besondere Art des Netzaufbaus handelt – da dieser eben auf den Gesundheitsbereich zugeschnitten ist.
Kennzeichen der Telematikinfrastruktur
Informationen im Gesundheitswesen unterliegen strengen Datenschutzregeln. Ein wesentliches Kennzeichen der Telematikinfrastruktur ist deshalb, dass das Netz besonders sicher ist: Verbindungen werden verschlüsselt. Der Zugriff auf besonders sensible Informationen ist hierarchisch organisiert – nicht jeder Nutzer kann also auf alle Daten zugreifen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kontrolliert zudem in regelmäßigen Abständen, ob die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind oder noch angepasst werden müssen.
Die Telematikinfrastruktur funktioniert system- und sektorübergreifend. Dies bedeutet, sie erreicht wirklich alle Bereiche des Gesundheitswesens und beschränkt sich nicht auf einzelne Sparten. Das Netz soll dabei möglichst responsiv arbeiten, da immer wieder Daten in Echtzeit abgerufen werden müssen.
Die Anwendungen, die auf der Telematikinfrastruktur laufen sind teilweise freiwillig und teilweise verpflichtend. Zu der letzten Gruppe gehört beispielsweise das elektronische Empfangen und Einlösen von Verordnungen oder der digitale Abgleich von Daten auf der Versicherungskarte eines Patienten.
Freiwillig sind vor allem Anwendungen, die von den Patienten selbst in Anspruch genommen werden können. Beispielsweise zählen die folgenden Optionen dazu:
elektronischer Plan für die Einnahme von Medikamenten,
elektronische Patientenakte,
Datenmanagement im Rahmen der Therapiesicherheit,
Notfalldaten-Management (Wer soll im Notfall verständigt werden?).
Stand vom 30.10.2020
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