Definition Was ist die EU-Kommission?

Von zeroshope

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Die EU-Kommission ist eine Institution der Europäischen Union, die Gesetzesinitiativen anschiebt, ihre Umsetzungen kontrolliert und über die Verträge wacht. Im IT-Bereich ist sie insbesondere für die Cybersicherheit verantwortlich.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Die EU-Kommission ist die sogenannte „Hüterin der Verträge“. Dies bedeutet, es handelt sich um die Institution der Europäischen Union, die über die Einhaltung der Dokumente wacht, die gemeinsam das Regelwerk des Bundes bilden. Daraus leiten sich weitere Aufgaben ab: Die Kommissionen kann aufgrund der ihr in den Verträgen zugestandenen Kompetenzen Richtlinien vorschlagen, die von den Nationalstaaten in Gesetzesform gegossen werden müssen. Sie überwacht dabei die Umsetzung dieses Prozesses und geht bei Verstößen juristisch gegen das jeweilige Mitgliedsland vor. Um den Aufgaben gerecht zu werden, hat die Kommission Ressorts gebildet, die von Kommissaren geleitet werden, die von den Mitgliedsstaaten nominiert wurden.

Der IT-Bereich in der Kommission

Der IT-Bereich liegt in der EU-Kommission primär im „Digital“-Ressort, das die Dänin Margrethe Vestager leitet. Aber auch die Kommissare für Wirtschaft, Binnenmarkt, Justiz, Inneres sowie für Kohäsion und Reformen befassen sich mit dem Thema. Dies gilt gleichermaßen für das Präsidium der Kommission, das die Zusammenarbeit aller Ressorts koordiniert und das Gremium in seiner Gesamtheit vertritt.

Für den IT-Bereich stand über Jahre die Überwachung der Einhaltung der Wettbewerbsbestimmungen durch die großen Akteure im Fokus. Beispielsweise verhängte die Kommission wiederholt Geldstrafen gegen die Suchmaschine Google. Dieser Schwerpunkt hat sich seit 2018 allerdings verlagert. Ein europäisches Cybersicherheitskonzept ist die wichtigste Aufgabe geworden.

Cybersicherheit und die EU-Kommission

Schon im August 2016 trat die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) in Kraft. Die Mitgliedsstaaten mussten diese bis zum Mai 2018 umgesetzt haben. Im März 2021 verabschiedete der EU-Rat zudem, dass ein robuster und kohärenter Sicherheitsrahmen für den Bund entstehen solle. Dies befähigte die EU-Kommission dazu, ein Cybersicherheitskonzept für die gesamte Union auszuarbeiten.

Teilweise konnte sie Regeln selbst erlassen. Für alle EU-Organe erließ sich beispielsweise im März 2022 neue Sicherheitsvorschriften. Teilweise machte sie Vorschläge für neue Gesetzespakete. Dies betraf z.B. die Informationssicherheitsverordnung, die dazu führen soll, dass ein gemeinsames Konzept für die Einstufung von Vertraulichkeit entsteht. Die Arbeit am Sicherheitskonzept endet niemals. Es soll stets an die Erfordernisse der Zeit angepasst werden.

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