Definition Was ist der AI Act?

Von Holger Hagedorn 2 min Lesedauer

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Der AI Act (EU-Verordnung 2024/1689) ist das erste Gesetz seiner Art, das Künstliche Intelligenz (KI) innerhalb der EU umfassend reguliert. Es hat den Status eines Rechtsakts. Am 13. Juni 2024 unterzeichnet, ist der AI Act seit dem 1. August 2024 in Kraft.

Der AI Act ist die erste umfassende Verordnung der EU zur Regulierung von künstlicher Intelligenz, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist.(Bild: ©  witsarut - stock.adobe.com)
Der AI Act ist die erste umfassende Verordnung der EU zur Regulierung von künstlicher Intelligenz, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist.
(Bild: © witsarut - stock.adobe.com)

Der AI Act zielt auf die Harmonisierung des europäischen KI-Rechts ab. Ein zentraler Eckpfeiler besteht darin, eine vertrauenswürdige KI-Umgebung zu schaffen. Zu diesem Zweck widmen sich die Bestimmungen der KI-Verordnung maßgeblich dem Schutz vor Risiken durch KI-Systeme sowie der Wahrung von Grundrechten. Gleichzeitig soll der AI Act durch einen europaweit verbindlichen Rechtsrahmen für die KI-Nutzung eine Marktfragmentierung verhindern. Darüber hinaus befasst sich ein eigenes Kapitel mit der Förderung von Innovationen.

Zustimmung nach intensiven Verhandlungen

Die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erfolgte nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen. Besonders in Deutschland stand die Entscheidung auf der Kippe, bedingt durch Bedenken von FDP-geführten Bundesministerien. Eine Einigung wurde jedoch am 29. Januar 2024 erzielt und ebnete den Weg für die Zustimmung zum AI Act. Der AI Act wird als wegweisendes Regelwerk für KI in Europa betrachtet.

Pro und Contra des AI Act

Befürworter heben die proaktive Natur des Gesetzes hervor, das frühzeitig die Weichen für einen ethischen KI-Einsatz stellt. Gegner sehen in der starken Regulierung eine potenzielle Bremse für Innovation und warnen vor negativen Auswirkungen auf die europäische KI-Industrie. Die endgültigen Konsequenzen werden erst mit der Zeit erkennbar sein.

Akteure im Zusammenhang mit KI-Systemen

Der AI Act unterscheidet im Wesentlichen zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Anbieter sind Entwickler oder deren Auftraggeber, während Betreiber diejenigen sind, die KI-Systeme zu beruflichen Zwecken, einschließlich behördlicher oder anderer öffentlicher Aufgaben, einsetzen. Daneben gibt es weitere Akteure wie Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Jede dieser Gruppen hat spezifische Regeln und Pflichten zu beachten.

Risikoeinstufungen

Die Vorgaben zum Umgang mit KI-Systemen sind in Risikostufen unterteilt:

  • Komplett verboten sind Praktiken, die erheblich in Persönlichkeitsrechte eingreifen, manipulative Techniken verwenden oder die öffentliche Sicherheit gefährden.
  • Als hochrisikoreich gelten einerseits KI-Systeme, deren Sicherheitsaspekte bereits in anderen EU-Rechtsnormen geregelt sind (AI Act, Anhang I).
  • Dazu kommen mit einigen Ausnahmen KI-Systeme, die sensible allgemeine oder personenbezogene Daten, kritische Infrastrukturen oder behördliche Verwendungen betreffen (AI Act, Anhang III). KI-Systeme, die zur Unterstützung menschlicher Arbeit oder zur Umsetzung vorgegebener Aufgaben dienen, weisen nach dem AI Act nur ein begrenztes Risiko auf, solange keine Hochrisiko-Aspekte betroffen sind.
  • KI-Anwendungen mit minimalem Risiko, die beispielsweise der Unterhaltung dienen, sind vom AI Act nicht betroffen, sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen.

Fahrplan und Fristen

Nach der Inkraftsetzung des AI Acts gelten unter anderem folgende Fristen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind die Regeln zu verbotenen KI-Praktiken wirksam.
  • Ab 2. August 2025 ist die Verhängung von Geldstrafen möglich.
  • Ab 2. August 2026 sind die Regeln zu Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III wirksam.
  • Ab 2. August 2027 sind alle Bestimmungen der KI-Verordnung, einschließlich der zu Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang I, wirksam.

Rechtliche Verpflichtungen und Sanktionsrahmen

Alle betroffenen Akteure sind je nach ihrer Einstufung und der des jeweiligen KI-Systems zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet. Dies umfasst Schulungs-, Dokumentations- und Meldepflichten, die Durchführung von Risikoabschätzungen sowie die Gewährleistung eines sachgemäßen, verordnungskonformen Umgangs. Zudem gelten Informationspflichten gegenüber den Nutzern von KI-Systemen. Ein detaillierter Sanktionskatalog regelt die Ahndung von Pflichtverstößen. Die Strafen können für Unternehmen zwischen 1 und 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder zwischen 7.500.000 Euro und 35.000.000 Euro betragen.

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