Kartellrechtsverstoß Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage ab

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte Apple die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland durch das Bundeskartellamt untersagen lassen. Sie sehen unter anderem die Gestaltung der Datenschutzabfragen kritisch.

Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft missbilligt die App-Tracking-Abfrage auf iPhones.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft missbilligt die App-Tracking-Abfrage auf iPhones.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Die Vorschläge von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamtes seien nicht geeignet, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt auszuräumen, erklärten die fünf Dachverbände der Medien- und Werbewirtschafts-Branche.

Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten über Apps und Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen (tracken) dürfen. Beim ersten Start einer App werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Anbieter zu erfassen. Viele Anwender lehnen das ab. Seit der Ankündigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche und unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta.

Bedenken beim Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren gegen Apple ein, obwohl das Amt den Datenschutz begrüßt. Die Behörde warf Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen. Eigene Apple-Dienste dagegen – wie der App Store oder Apple News – seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene Daten einfacher nutzen.

Problematisch empfanden die Kartellwächter auch die Gestaltung der Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Außerdem bemängelte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.

Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab

Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben.

Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen abzulehnen und „den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden“. Zudem müsse „ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld“ verhängt werden, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole.

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