Weitere Verfahren anhängig Umsatzsteuer-Betrüger zu Gefängnis verurteilt
Im Frühjahr 2001 wurden bei einer europaweiten Razzia 330 IT-Distributoren und -Händler durchsucht. Die Verfahren gegen die Umsatzsteuer-Betrüger laufen zum Teil noch. Nun gab es wieder einmal ein Urteil: jeweils vier Jahre Haft gegen ein Ehepaar.
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Unter dem Namen „AG Chipdeal“ machten Krminalpolizei und Staatsanwaltschaft im Jahr 2001 gegen den europaweiten Betrug bei der Umsatzsteuer mobil. Der Name leitete sich aus der betroffenen Ware ab: hauptsächlich mit Chips – CPUs, GPUs, Speicherriegel und ähnlichem – handelten die Betrüger. Aber auch hochwertige Mobiltelefone und andere Produkte, die kompakt aber teuer waren, nutzten die Betrüger für ihre kriminellen Machenschaften aus.
Die Masche funktionierte einfach: Die Produkte wurden von einem Händler zum nächsten verkauft, und jedesmal, wenn die Ware (angeblich) die Staatsgrenze übertrat, wurde eine Umsatzsteuer-Erstattung geltend gemacht. Da die Ware aber tatsächlich oft gar nicht außerhalb des Landes bewegt wurde und die Beteiligten sich natürlich nicht freiwillig beim Finanzamt meldeten, blieb auf der anderen Seite der Grenze die fällige Einfuhr-Umsatzsteuer aus. So wurden die europäischen Finanzämter um mehrere Hundert Millionen Euro betrogen.
Bei der konzertierten Aktion der Ermittlungsbehörden im Jahr 2001 kamen 1.800 Beamte zum Einsatz. Sie durchsuchten 330 Firmen – davon 50 in Deutschland – sowie private Anwesen von Beschuldigten, beschlagnahmten Waren, Firmenunterlagen, Wertgegenstände und Gelder. Noch während der Aktion wurden 13 Personen verhaftet.
In den darauffolgenden Jahren gingen einige kleinere Distributoren in Deutschland in Insolvenz – die Rückforderungen der Finanzämter brachten sie zu Fall. Und nicht immer war die Firmenleitung an dem Debakel schuld: manchmal waren auch Einkäufer oder Vertriebsleiter in das Umsatzsteuer-Karussel verwickelt.
Urteil in Oldenburg
Die Ermittlungsarbeit in der Folgezeit war jedoch schwierig, da die Behörden verschiedener europäischer Länder zusammenarbeiten mussten.
Wie die Norwest-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat nun wieder ein Verfahren abgeschlossen werden können. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ein Ehepaar zu je vier Jahren Haft. Der Sohn der beiden muss eine Geldauflage von 25.000 Euro bezahlen, das Verfahren gegen eine Vertriebsleiterin wurde gegen eine Geldauflage von 7.500 Euro eingestellt.
Die Beschuldigten hatten mit einer Firma in Jever an dem europaweiten Umsatzsteuer-Karussel teilgenommen und dadurch beim Fiskus einen Schaden von rund sieben Millionen Euro verursacht.
Zehn Jahre hatte das Verfahren gedauert. Rechtshilfe-Ersuchen bei den italienischen Behörden, die Teilnahme deutscher Ermittler an Vernehmungen in Italien und zwei Jahre vor dem Europäischen Gerichtshof hatten das Verfahren in die Länge gezogen.
Bewährung möglich
Ob die Verurteilten tatsächlich noch eine Haftstrafe antreten müssen, ist allerdings ungewiss. Zwei Jahre gelten bereits als verbüßt, der Rest könnte für den 70-jährigen Geschäftsmann und seine Frau auf Bewährung ausgesetzt werden.
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