Korruptionsvorwurf gegen ehemaligen TK-Zentralvorstand von Siemens Thomas Ganswindt steht ab 5. April vor Gericht
Erstmals steht ein hochrangiger Siemens-Manager wegen der Korruptionsaffäre vor Gericht. Zwar soll er nicht selbst die Bestechung durchgeführt oder angeordnet haben. Aber er habe von den Vorgängen zumindest gewusst und hätte diese als Vorstand unterbinden müssen, so die Staatsanwaltschaft.
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Der größte Korruptionsskandal der deutschen Wirtschaft wird weiterhin juristisch aufgearbeitet. Ab morgen steht deshalb Thomas Ganswindt vor Gericht. Er war von 2004 bis 2006 im Zentralvorstand von Siemens für die Telekommunikations-Sparte verantwortlich – dem Ausgangspunkt der Bestechungsaffäre. Ursprünglich sollte der Prozess schon im Januar beginnen, die Verhandlung wurde jedoch neu angesetzt, nachdem Ganswindts Anwälte erfolgreich moniert hatten, angesichts der Komplexität sei das Gericht nicht ausreichend besetzt. Nun wird mit drei Berufsrichtern verhandelt.
Mit Zahlungen von rund 1,3 Milliarden Euro hatten Siemens-Mitarbeiter dafür gesorgt, dass beispielsweise in Nigeria und Russland Aufträge an Siemens vergeben wurden und nicht an Konkurrenten. Langfristig gesehen ein schlechtes Geschäft: Inzwischen musste der deutsche Technologie-Konzern bereits fast die doppelte Summe aufwenden, für Anwälte und Berater, die mit der Aufarbeitung der Korruptionsaffäre betraut sind, sowie für Strafzahlungen, insbesondere an die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC.
Strafe und Schadensersatz drohen
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Thomas Ganswindt lauten auf Steuerhinterziehung und eine vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht. Er habe konkrete Erkenntnisse über die Schmiergeld-Zahlungen gehabt und nichts dagegen unternommen. Dadurch seien die Bestechungen ermöglicht worden. In vorerst zehn Verhandlungstagen sollen die Vorgänge aufgearbeitet und die Verantwortung Ganswindts bewiesen werden.
Sollte der Ex-Siemens-Manager den Prozess verlieren, drohen ihm auch erhebliche privatrechtliche Konsequenzen. Siemens hat sowohl ihn als auch den ehemaligen Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger auf insgesamt 20 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Ein Schuldspruch würde die Ansprüche des Konzerns untermauern.
Keine gütliche Einigung mit Ganswindt
Mit neun anderen Top-Managern, darunter die ehemaligen Konzern-Lenker Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld, hatte Siemens bereits eine Einigung über Schadensersatz-Zahlungen in Millionenhöhe erreicht. Von Seiten der Staatsanwaltschaft waren diese mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld davongekommen.
Ganswindt und Neubürger dagegen verweigern sich einer gütlichen Einigung. Strafrechtlich belangt wurden bislang nur einige ihrer Mitarbeiter. Doch die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass die Milliardenbeträge nicht ohne Zustimmung „von oben“ in dunkle Kanäle fließen konnten. Nun sollen auch die Verantwortlichen aus dem obersten Management belangt werden.
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