Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol

Von Lucas Schmidt 1 min Lesedauer

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Die europäischen Polizeichefs haben sich am 18. April 2024 gegen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen. Dem widerspricht nun Oliver Dehning vom Eco - Verband der Internetwirtschaft. Europols Erklärung sei falsch und nicht im Interesse der Bürger.

Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit im Eco – Verband der Internetwirtschaft e. V, widerspricht der Forderung von Europol für ein Verschlüsselungsverbot. (Bild:  eco - Verband der Internetwirtschaft e.V)
Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit im Eco – Verband der Internetwirtschaft e. V, widerspricht der Forderung von Europol für ein Verschlüsselungsverbot.
(Bild: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V)

Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit im Eco - Verband der Internetwirtschaft widerspricht der Erklärung von Europol. In dessen gemeinsamer Forderung riefen die Polizeichefs die Industrie dazu auf, dass illegale, verschlüsselte Inhalte kontrolliert werden können. Dem widerspricht Dehning nun: „In der Praxis bedeutet jeder ermöglichte Zugriff Dritter auf verschlüsselte Daten jedoch eine Aufweichung der starken Verschlüsselung. Dies gefährdet den Schutz der persönlichen Daten jeder und jedes Einzelnen in Europa.“

Er zieht dafür einen Vergleich mit der eignen Haustür. Die Verschlüsselung zum Schutz privater Daten gleiche der Funktion der verschlossenen Haustür zum Schutz des privaten Eigentums. Demnach lässt sich die Privatsphäre ohne Verschlüsselung nicht wirksam schützen. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Schutz der Privatsphäre ein Menschenrecht ist. Ein Aufweichen der Verschlüsselung würde somit den Schutz privater Daten unmöglich machen und verletzt deshalb die Menschenrechte.

Forderung von Europol ist widersinnig

Tatsächlich ist für Dehning die Forderung nach Schwächung der Verschlüsselungen eher kontraproduktiv. Es ist auch nicht anzunehmen, dass Kriminelle sich an ein solches Verbot halten würden. So könnten dann verschlüsselte Daten auch in unverschlüsselten Daten versteckt sein.

Im Gegensatz dazu fordern viele Behörden, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) oder die Bundesnetzagentur (BNetzA), eine starke Verschlüsselung, beispielsweise eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Meinung von Dehning dazu ist klar: „Europol fordert, dass eine Entschlüsselung allein zum Zweck des Datenzugriffs der Sicherheitsbehörden, im Fall der Übertragung der Daten an Dritte, vorgenommen werden soll. Gleichzeitig soll ebendiese Verschlüsselung bei gespeicherten Daten aufrechterhalten werden – das ist widersinnig.“

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