Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ NIS2: Ein Viertel der Unternehmen ist noch planlos

Von Ira Zahorsky 2 min Lesedauer

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NIS2 wird kommen. Eine Übergangsfrist wird es nicht geben. Die Konsequenzen sind hart. Doch die Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ von G Data, Statista und Brand Eins ergab, dass 25 Prozent der deutschen Unternehmen noch am Anfang stehen.

Bedenklich: Jedes vierte Unternehmen steht erst am Anfang der NIS2-Umsetzung oder ist noch nicht gestartet. (Bild:  G Data / Brand Eins / Statista)
Bedenklich: Jedes vierte Unternehmen steht erst am Anfang der NIS2-Umsetzung oder ist noch nicht gestartet.
(Bild: G Data / Brand Eins / Statista)

Der Bruch der Ampelkoalition hat den rund 30.000 Unternehmen, die vom NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) betroffen sind, eine Galgenfrist verschafft. Vermutlich Anfang 2026 wird das Gesetz aber nun endgültig in Kraft treten – und damit auch die erforderlichen Risikomanagement-Maßnahmen. Die von Statista im Auftrag von G Data CyberDefense und Brand Eins befragten IT- und Führungskräfte haben die regulatorischen Vorgaben bereits vollständig umgesetzt (12,1 %), befinden sich in der finalen Umsetzungsphase (20,4 %) oder sind mitten im Prozess (31,3 %). Insgesamt rund zwei Drittel haben die Implementierung also auf der Agenda.

Die Zeit drängt

Doch ein Viertel der Befragten steht noch am Anfang. Dies betrifft vor allem kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen, weiß Andreas Lüning, Mitgründer und Vorstand bei G Data. Experten schätzen, dass die Implementierung der Maßnahmen je nach Ausgangslage mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nimmt, denn NIS2 ist komplex. Das unterstreicht auch das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI: Es fasst 800 Seiten und liefert detaillierte Anleitungen zur Umsetzung der Anforderungen.

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Bildquelle: G Data

Es ist entscheidend, jetzt ins Handeln zu kommen.

Andreas Lüning
Mitgründer und Vorstand bei G Data

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Das BSI hat als Orientierungshilfe eine NIS2-Betroffenheitsprüfung online gestellt, die angepasst und aktualisiert wird, sobald das finale Umsetzungsgesetz beschlossen und verabschiedet wurde.

Nicht den Kopf in den Sand stecken

Kommentar von Ira Zahorsky, IT-BUSINESS

Auch wenn die Anforderungen des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz umfangreich scheinen: Es sollte doch jedem Unternehmensleiter und IT-Experten klar sein, dass dies eigentlich nur Minimalanforderungen an die Cybersicherheit eines Unternehmens sind.
Selbst wenn personelle und finanzielle Ressourcen knapp sind, hilft es den betroffenen Unternehmen nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, nach dem Motto „Wenn ich das Problem nicht sehe, sieht es mich vielleicht auch nicht“.
Denn die geplanten Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Vorgaben könnten letztlich dazu führen, dass der Kopf im Sand stecken bleibt – mitsamt dem Unternehmen.

Cybersicherheit in Zahlen

Das Magazin „Cybersicherheit in Zahlen“ erschien bereits zum fünften Mal und ist eine Kooperation von G Data, Brand Eins und Statista. Mehr als 5.000 Arbeitnehmende in Deutschland wurden im Rahmen einer repräsentativen Online-Studie zur Cybersicherheit im beruflichen und privaten Kontext befragt.
Darüber hinaus haben die Marktforscher Zahlen, Daten und Fakten aus mehr als 300 Statistiken zu einem umfassenden Nachschlagewerk der IT-Sicherheit zusammengeführt.
Die Studie kann bei G Data kostenfrei als Magazin oder pdf angefordert werden.

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