Hessen Justizminister Heinz kritisiert Entwurf zur Datenspeicherung

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Mitunter ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Etwa bei Kindesmissbrauch im Netz. Hessens Justizminister spricht sich für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus. Sie bleibt umstritten.

Hessens Justizminister Christian Heinz hält das „Quick Freeze“-Verfahren für eine halbgare Lösung, „die den Strafverfolgungsbehörden wenig bis gar nichts bringt“.(©  David Vasicek / pix123-fotografie / Frankfurt Germany / pix123.de)
Hessens Justizminister Christian Heinz hält das „Quick Freeze“-Verfahren für eine halbgare Lösung, „die den Strafverfolgungsbehörden wenig bis gar nichts bringt“.
(© David Vasicek / pix123-fotografie / Frankfurt Germany / pix123.de)

Im Streit um die anlasslose Vorratsdatenspeicherung etwa im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Terrorismus hat auch Hessens Justizminister Christian Heinz die zerbrochene Ampel-Regierung in Berlin kritisiert. Sie habe mit dem „Quick Freeze“-Verfahren weiter auf eine halbgare Lösung gesetzt, „die den Strafverfolgungsbehörden wenig bis gar nichts bringt“, teilte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit.

Für dieses Verfahren hatte sich zuletzt der einstige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgesprochen. Dabei werden Daten wie IP-Adressen und Telefonnummern erst gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

Hoffnung auf neue Bundesregierung

Heinz kritisierte: „Mit dem ‚Quick Freeze‘-Verfahren würde es weiterhin dem Zufall überlassen sein, ob Straftaten wie Kindesmissbrauch oder der Besitz von kinderpornografischem Material in unserem Land verfolgt werden können.“ Er setze nun auf eine neue Bundesregierung, ergänzte der hessische Justizminister. Für die vorgezogene Bundestagswahl ist der 23. Februar ins Auge gefasst.

Solange Telekommunikationsanbieter nicht zur Datenspeicherung verpflichtet seien, könnten Ermittler nur hoffen, dass noch Daten vorhanden seien, erklärte Heinz. Falls nicht, müssten „Verfahren aufgrund mangelnder Ermittlungsansätze eingestellt werden. Dies waren zwischen Oktober 2022 und August 2024 bundesweit mehr als 38.000 Fälle.“

Auch Ministerpräsident übt Kritik

„Quick Freeze“ ignoriert nach seinen Worten zudem den Bundesratsbeschluss der Länder, die sich Ende September auf Initiative Hessens mehrheitlich für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität ausgesprochen hatten. Auch der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete Ende Oktober „Quick Freeze“ als Etikettenschwindel, bei dem Ermittlungserfolge vom Zufall abhängig seien.

Das Bundesjustizministerium hatte seinen Entwurf für diese lediglich anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen noch zu Buschmanns Zeiten an die Bundesländer und mit dem Thema befasste Verbände verschickt und um Stellungnahmen gebeten. Dann zerbrach die Ampel-Regierung.

Enge Grenzen

Der Europäische Gerichtshof hatte 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar.

Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.

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