Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert bleiben

Von Sylvia Lösel 1 min Lesedauer

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Online-Betrug, Missbrauchsbilder, Hass im Netz: Mit einem neuen Gesetz will Justizministerin Stefanie Hubig digitale Spuren länger sichern. Das soll Ermittlern helfen.

Im Koalitionsvertrag war ein derartiges Vorhaben bereits vorgesehen, nun liefert das Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen.(Bild: ©  muhammadriaz - stock.adobe.com)
Im Koalitionsvertrag war ein derartiges Vorhaben bereits vorgesehen, nun liefert das Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen.
(Bild: © muhammadriaz - stock.adobe.com)

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch dpa vor. «Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern», sagte Hubig der Zeitung.

IP-Adressen-Speicherung kann Ermittlern helfen

Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben. Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.

IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der «Bild am Sonntag». „Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin

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