Wer die nächsten zwei Jahre nicht für die Einführung von generativer KI nutzt, verliert den Anschluss zum Wettbewerb. Das zumindest ergibt eine Genpact-Umfrage.
Genpact hat mit HFS Research weit über 500 Unternehmen befragt, wie sie die Einführung und Integration von generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) verfolgen.
Genpact, ein weltweit agierendes Professional Service und Solutions Unternehmen, hat neue Erkenntnisse über den Einsatz von generativer KI (GenAI) bei Unternehmen in Deutschland und weltweit vorgestellt. Diese stammen aus einer Studie, die in Zusammenarbeit mit HFS Research, einem führenden Forschungs- und Analyseunternehmen, durchgeführt wurde. Dabei wurden 550 Führungskräfte von Unternehmen mit über einer Milliarde Dollar Umsatz befragt – 70 davon stammen aus Deutschland. Und das ist dabei herausgekommen:
Die meisten investieren in die generative KI
Laut dieser Studie haben globale Unternehmen eben zwei Jahre Zeit, um das volle Potenzial von generativer KI auszuschöpfen, bevor Wettbewerbsnachteile auftreten könnten. Obwohl die meisten globalen Unternehmen noch am Anfang ihrer GenAI-Reise stünden, investiere die große Mehrheit bereits signifikant in die Nutzung und Integration von GenAI. Sie erwarte demnach, innerhalb der nächsten zwei Jahre sämtliche Vorteile daraus zu ziehen. Deshalb sollte man in diese Richtung mitschwimmen, um nicht ins Hintertreffen zu gelangen. Dabei haben sich rund 5 Prozent der Unternehmen als Vorreiter herauskristallisiert. Zu den Fast Followern gehören 27 Prozent, die GenAI strategisch einsetzen, rund 45 Prozent können als Unentschlossene respektive Beobachter bezeichnet werden, die noch nicht in GenAI investiert haben. Und dann gibt es auch die Verweigerer, die aber nicht im Bericht berücksichtigt werden.
Für Unternehmen, die GenAI einführen und nutzen, um einen unternehmerischen Mehrwert zu schaffen, wird außerdem deutlich, dass ein großer Hebel darin liegt, ihre KI-Strategien direkt mit Wachstum, Kundenbindung und Wettbewerbsvorteilen zu verbinden. Um die Vorteile von GenAI in vollem Umfang nutzen zu können, sei es jedoch notwendig, GenAI über die reinen Produktivitätssteigerungen hinaus zu betrachten.
So investieren Unternehmen in KI
Die Studie zeigt, dass 42 Prozent der deutschen Führungskräfte bereit sind, zwischen 5 und 10 Prozent ihres gesamten Technologiebudgets für generative KI aufzuwenden. Weitere 29 Prozent planen sogar zwischen 11 und 20 Prozent in diesen Bereich zu investieren. Diese Zahlen zeigten deutlich, dass deutsche Unternehmen fest davon überzeugt sein dürften, in generative Künstliche Intelligenz (KI) zu investieren, obwohl diese Technologie noch relativ jung ist. Etwa die Hälfte schichtet dafür Mittel aus anderen Bereichen um – insbesondere aus der IT-Infrastruktur und Softwareentwicklung. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, Einzelhandel und der Hightech-Industrie. Im Gegensatz dazu bevorzugen der Banken- und Kapitalmarktsektor sowie der Versicherungssektor, zusätzliches Budget für ihre KI-Initiativen bereitzustellen. Hier liegt der Anteil der deutschen Befragten, die zusätzliche Mittel investieren, bei 53 Prozent. Gleichzeitig beabsichtigen 41 Prozent, die erwarteten Effizienzgewinne – beispielsweise durch Einsparungen in der Softwareentwicklung – in generative KI zu reinvestieren.
Diese KI-Hürden gilt es, bald zu nehmen
Deutsche Führungskräfte stehen vor drei wesentlichen Herausforderungen: Erstens, die Erstellung eines strukturierten Plans für den Einsatz und die Investitionen in generative KI. Zweitens, den Fachkräftemangel kreativ zu adressieren. Und drittens, die Sicherstellung hoher Datenqualität durch eine im Alltag praktikable Datenstrategie. Die Studie verdeutlicht, dass GenAI nicht nur als reines Technologiethema betrachtet wird. 57 Prozent der deutschen Führungskräfte sind überzeugt, dass die Kombination von Business- und Technikfähigkeiten für den erfolgreichen Einsatz von generativer KI entscheidend ist. Dies zeigt sich auch bei der Auswahl ihrer Partnerunternehmen:
Die KI-Einführung gelingt niemals allein
Zwar ordneten rund 40 Prozent der Befragten Technologie- und Datenanbieter unter den drei wichtigsten Partnern für ihre GenAI-Reise ein, doch gleichermaßen hielten 43 Prozent der deutschen Führungskräfte Player für wesentlich, die sowohl IT-Systeme als auch Business- und Beratungsdienstleistungen anböten. Viele Unternehmen können heutzutage nicht mehr die notwendige Expertise aufbauen, um sich dem Thema generative KI allein erfolgreich zu widmen. Stattdessen bevorzugen sie Partner, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Dementsprechend ist die Etablierung von generativer KI weniger als die Einführung einer Technologie zu verstehen, sondern vielmehr als ein neues Paradigma, das zahlreiche, tiefgreifende Veränderungen vor allem in der Unternehmenskultur nach sich zieht.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.