Die EU-Chatkontrolle ist vorerst gescheitert: Ein Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft fand keine Mehrheit. Auch Deutschland lehnte den Entwurf ab. Nun ist ein Gesetzesvorschlag geplant, der auf freiwillige Kontrolle setzt.
Die nächste Verhandlung über die „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse“ (CSAR) findet am 12. September 2025. Am 14. Oktober 2025 soll dann final über eine neue EU-Verordnung abgestimmt werden.
Die EU-Staaten – allen voran Dänemark – diskutieren über eine mögliche Verordnung zur Chatkontrolle.
Die Chatkontrolle würde Anbieter verpflichten, private Chats aktiv client-seitig zu scannen, um Ermittlungen des Kindesmissbrauchs zu unterstützen.
Eigentlicht hätte am 14. Oktober 2025 über eine Verordnung zur Chatkontrolle abgestimmt werden sollen. Doch dem Vorschlag fehlte die nötige Mehrheit von mindestens 15 von 27 EU-Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Der aktuelle Vorschlag ist gescheitert, doch das Thema bleibt auf der EU-Agenda. Derzeit sind Maßnahmen geplant, die Anbieter in die Verantwortung ziehen, jedoch das Scannen von Chats außen vor lassen.
Einige EU-Staaten drängen weiterhin auf die Kontrolle von Chats in Kommunikationsdiensten wie WhatsApp, Signal und Co. Allen voran setzt sich die dänische Präsidentschaft für ein clientseitiges Scannen ein – auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation. Ursprünglich sollte der EU-Rat der Innenminister am 14. Oktober 2025 über den Vorschlag Dänemarks entscheiden. Doch nach Angaben aus Diplomatenkreisen fand der Kompromiss keine ausreichende Unterstützung. Damit war die Abstimmung vom Tisch und die Chatkontrolle vorerst gescheitert. Bereits Mitte 2024 war das Vorhaben gescheitert. Auch, weil Deutschland schon damals nicht zugestimmt hatte.
Nachdem die „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse (CSAR)“ erneut in einer Sackgasse zu landen drohte, setzen die EU-Staaten der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zufolge auf eine freiwillige Kontrolle durch die Apps und Plattformen. Ein neuer Gesetzesvorschlag sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die Anbieter umsetzen müssen, allerdings ohne die Pflicht des Chat-Scannings. Nach drei Jahren will die EU-Kommission dann prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
Die Messenger-Dienste sollen prüfen, ob sie zur Verbreitung oder Erstellung von Missbrauchsmaterial genutzt werden können. Die EU will das Risiko demnach in hoch, mittel oder gering einstufen. Anbieter mit einem hohen Risiko sollen verpflichtet werden, Technologien zur Risikominderung einzusetzen.
Plattformen müssen künftig verlässliche Methoden zur Alterskontrolle einsetzen sowie Privatsphäre-Einstellungen für Kinder standardmäßig aktivieren.
Anbieter müssen Meldesysteme bereitstellen und missbräuchliche Inhalte entfernen. Zudem dürfen nationale Behörden kritische Inhalte sperren oder entfernen. Eine zentrale EU-Stelle soll die Meldungen verarbeiten und Datenbanken betreiben.
Nach der Positionierung des Rats der EU-Staaten sollen bald die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.
Worum geht es bei der Chatkontrolle?
Im Rahmen der Chatkontrolle sollen Anbieter von Messenger- und Hosting-Diensten verpflichtet werden, beim Auffinden von Materialien des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs zu helfen, indem sie aktiv private Chats scannen. Dazu gehören auch Annäherungsversuche von Erwachsenen gegenüber Kindern. Werden solche Anzeichen oder kinderpornografisches Material gefunden, sollen die Provider dies an die Behörden melden. 2021 entbrannte erstmals die Debatte um die Chatkontrolle, im Mai 2022 hatte die Europäische Kommission erstmals einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser wurde jedoch immer wieder abgelehnt, mit dem Argument dass dieser keine ausreichend hohen Niveaus für den Datenschutz und die Cybersicherheit biete.
Die neue vorgelegte „EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ sieht vor, dass dafür sämtliche private Kommunikation und Dateien von Strafermittlungsbehörden durchleuchtet werden dürfen. Vorgesehen ist, dass ein sogenanntes Client-Side Scanning erfolgen soll. Dies bedeutet, dass Apps wie WhatsApp, Signal oder Telegram bereits auf dem Gerät des Nutzers Inhalte durchsuchen – noch bevor sie verschlüsselt werden.
Während die EU damit für die Chatkontrolle argumentiert, dass die bestehenden, freiwilligen Initiativen der Anbieter gegen den Kindesmissbrauch im Internet nicht ausreichend seien. Deshalb sollen nun verpflichtende, technische Maßnahmen erfolgen.
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, zufolge ist die geplante EU-Verordnung aus „datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vorhaben höchst problematisch“. Das Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, sei überaus wichtig und zu unterstützen. Die EU schieße mit ihrem Vorschlag jedoch über dieses Ziel hinaus. Denn die Chatkontrolle biete kaum Schutz für Kinder, sondern stelle den Einstieg Europas in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation dar. Deshalb fordert die BfDI die Einhaltung der Grundrechte bei der Chatkontrolle.
Ähnlich hatten sich bereits 2022 der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) positioniert. Beide waren der Ansicht, dass der Vorschlag in der damaligen Form für Einzelpersonen sowie für die Gesellschaft größere Risiken berge als für die verfolgten Straftäter.
Zuletzt hatten sich zudem Initiativen gegen die Chatkontrolle gebildet. So hat D64, das Zentrum für digitalen Fortschritt, 300.000 Unterschriften von Gegnern der Chatkontrolle gesammelt und diese am 9. Oktober an das Bundesministerium des Inneren übergeben. Zudem haben sich 638 Experten aus 35 Ländern zusammengetan und einen offenen Brief gegen die Chatkontrolle unterzeichnet.
Kritik gibt es auch vom deutschen E-Mail-Anbieter Tuta. Dieser sehe die Gefahr, dass Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa die Anbieter von Online-Kommunikation zwinge, mit „unzuverlässiger KI“ nach bekannten und unbekannten illegalen Inhalten zu suchen. Dies berge das Risiko, dass intime private Gespräche und Fotos offengelegt würden sowie, dass die KI-Anbieter ihre Modelle mit diesen Daten trainieren könnten. Zudem ruft Tuta seine Blog-Leser dazu auf, die Entscheidungsträger ihrer lokalen Regierungen sowie die EU-Vertreter anzurufen und sie dazu aufzufordern, die Verschlüsselung zu schützen und die Chatkontrolle abzulehnen.
Stand: 08.12.2025
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Zuletzt äußerte auch Meredith Whittaker, Chefin der Signal-App, scharfe Kritik an der Chatkontrolle und drohte mit dem Rückzug aus Europa. Signal werde niemals die Integrität seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben.
In der Verhandlungsrunde der EU-Kommission am 15. Juli 2025 äußerten sich 20 von 27 EU-Staaten dazu. Alle waren sich einig, dass die Anwendung der Chatkontrolle einer sorgfältigen Prüfung unterliegen müsse. Doch besonders die deutschen Vertreter zeigten sich noch unentschieden und verwiesen auf die noch ausstehende Positionierung der Bundesregierung. Auch Frankreich zeigte sich noch nicht eindeutig entschlossen. Österreich hingegen hat sich klar positioniert und verwies auf eine bereits 2022 veröffentlichte Stellungnahme gegen die Chatkontrolle.
Der DPA zufolge galt schließlich die deutsche Haltung als ausschlaggebend für das Scheitern eines Gesetzesbeschlusses im Oktober 2025. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein.“ Damit blockierte Deutschland die qualifizierte Mehrheit im Rat der EU-Mitgliedstaaten. Mindestens 15 von 27 EU-Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen, damit die Verordnung angenommen wird. Eine Sperrminorität entsteht hingegen, wenn mindestens vier Staaten mit zusammen über 35 Prozent der Bevölkerung dagegenstimmen. Dieses Szenario könnte – sollte Deutschland seine Haltung beibehalten – auch künftig eine Einigung verhindern.