SPS Commerce kennt das Thema E-Rechnung aus dem praktischen Tagesgeschäft. Der IT-Dienstleister bietet eine Fullservice-Lösung für EDI und E-Invoicing. Das Thema ist oft eine Mindset-Frage ist, sollte als Prozess gesehen werden und kommt spätestens 2030 wieder auf den Tisch.
Bei Lösungen für E-Rechnungen sollten reibungslose Prozesse im Vordergrund stehen.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Neben dem Thema E-Rechnung steckt SBS Commerce tief im Thema Supply Chain und arbeitet damit an Prozessen in Unternehmen. „Wir halten die E-Rechnung als sehr nützlich, weil sie viele Dinge vereinfacht und ein erster Schritt in eine elektronische Supply Chain sein kann“, sagt Christian Seidl, Geschäftsführer DACH, SPS Commerce. Bei Projekten rund um die E-Rechnung müsse man verinnerlichen, „dass es sich um einen Prozess handelt“ und es daher nicht reiche „einfach irgendein Tool anzuschaffen“, so Seidl. Damit sei es ein Thema der Fachabteilung und nicht nur der IT.
Hintergrund
E-Rechnungspflicht im B2B-Segment
Neue Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung gelten für alle Unternehmen, die an B2B-Transaktionen mit einem deutschen Lieferanten beteiligt sind. Voraussetzung ist, dass die gehandelten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Es gelten Übergangsfristen, bis sich 2028 die Papier- oder PDF-Rechnung im B2B-Umfeld endgültig verabschiedet.
E-Rechnung auf Prozess-Ebene ernst nehmen
Christian Seidl, Geschäftsführer DACH, SPS Commerce
(Bild: SPS Commerce)
Jetzt nur mal schnell die minimalen Anforderungen zu erfüllen, sei viel zu kurz gesprungen, ist der Manager überzeugt. Vielmehr gelte es, das Thema positiv anzugehen. „Es ergibt keinen Sinn, es nur zu machen, weil es verpflichtend ist.“ Wenn man hingegen mit der Einführung der elektronischen Rechnung die Prozesse optimiert, springen viele Vorteile für die Unternehmen heraus. Seidl zählt auf:
Steigerung der Effizienz,
Verbesserung der Effektivität und
Kosteneinsparungen.
Das klinge zwar plakativ, entspreche aber den Tatsachen.
Hintergrund
Schummelpotenzial bei Rechnungsstellung sinkt
Die E-Rechnung bietet Unternehmen Vorteile gegenüber der Papierrechnung. Sie spart Zeit und Kosten, da Druck-, Versand- und Archivierungskosten entfallen. Zudem beschleunigt sie den Zahlungsprozess, da Rechnungen direkt elektronisch übermittelt und verarbeitet werden können. Auch sind enorme Effizienzgewinne in Sachen Buchhaltung und bei der Abgabe der Steuererklärung zu erwarten.
Die E-Rechnung hat zwei Seiten: Absender und Empfänger
Die E-Rechnung ist keine Hexerei.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Probleme ergeben sich laut Seidl vornehmlich dann, wenn die Prozesse nicht sauber aufgesetzt sind. Das gelte für beide Seiten, den Sender und den Empfänger. Ein großer Unterschied zur Papier-, beziehungsweise PDF-Rechnung sei, dass die elektronischen Systeme präziser arbeiten als der Mensch. Das heißt: „Durch die geringere Toleranz kann es in der Anfangszeit zu einer etwas höheren Anzahl an abgelehnten Rechnungen kommen.“ Der Geschäftsführer ist aber überzeugt davon, dass sich das schnell einspielt. Das habe sich jedenfalls in seinen Projekten bislang bestätigt.
Hintergrund
XRechnung, ZUGFeRD, XML
Gerangel um Formate
ZUGFeRD und XRechnung sind XML-basierte Formate, die laut EN16931 eine E-Rechnung darstellen. Beide Formate liefern eine maschinenlesbare XML-Datei und sind damit geeignet für die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen. Dabei hält ZUGFeRD im Vergleich zu XRechnungen insofern einen Vorteil für den menschlichen Nutzer als, dass hier softwareseitig eine visualisierbare Bilddatei integriert ist.
Das Problem bei mehreren Formaten: Etliche Unternehmen wollen in der Praxis nur ZUGFeRD-Dateien empfangen, um den optischen Teil zu nutzen. Das ist aber nicht sinnvoll bei gegebener Formatvielfalt im Rahmen der EU-Norm.
Mitunter wird auf Länder wie Italien oder Polen verwiesen, die eine andere Regelung getroffen haben, nämlich dahingehend, dass eine konforme XML-Datei zum alleinigen Rechnungsformat erklärt wurde.
Hierzulande hat sich XRechnung für die Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor etabliert. Dieses ist für die automatisierte Verarbeitung konzipiert, kann aber ohne spezielle Software nicht gelesen werden.
ZUGFeRD ist hingegen als hybrides Format zu betrachten, welches ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert und damit vielseitig einsetzbar ist.
Die neue Gesetzgebung zur E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 war durchaus ein Umsatzbooster für den IT-Dienstleister. Einher ging aber viel Education-Arbeit für die Unternehmen, blickt der Manager zurück. Bei vielen Gesprächspartnern hat Seidl das Gefühl, dass die E-Rechnung abgelehnt und auf Zeit gespielt wird. Das könne er nicht empfehlen und versucht den Fokus auf die positiven Begleiteffekte zu lenken. Dennoch hätten sich auf dem Gesamtmarkt viele Unternehmen für eine Minimallösung entschieden, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. „Alle Unternehmen, die diesen Schritt gegangen sind, müssen den nächsten Schritt noch tun“, antizipiert der Manager. Manchmal gehe es auch um ganz grundlegende Angelegenheiten. So behauptete ein Kunde, er mache bereits seit mehr als 20 Jahren E-Rechnung und brauche deshalb keine Lösung dafür. „Tatsächlich hat der Kunde aber PDF-Rechnungen per E-Mail versandt und empfangen, was selbstverständlich keine elektronischen Rechnungen sind“, schmunzelt Seidl.
Hintergrund
E-Rechnungspflicht im B2B-Segment
Eckdaten, Fristen und Begriffe
2025: Seit Jahreswechsel müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische B2B-Rechnungen zu empfangen und dürfen zudem den Empfang der digitalen Rechnungen nicht mehr ablehnen.
Ausnahme: Keine Regel ohne Ausnahme. Es ist zwar weiterhin möglich, Rechnungen im PDF-Format zu versenden, aber nur unter der Voraussetzung, dass das empfangene Unternehmen dieser Praxis zustimmt. Die gleiche Regelung gilt auch für das EDIFACT-Format.
2027: Zwei Jahre später – 2027 – wird Stufe 2 zünden. Dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.
2028: Die Papierrechnung wird im B2B-Bereich ab 2028 endgültig Geschichte. Ab dann müssen alle in Deutschland agierenden Unternehmen elektronische B2B-Rechnungen im EN-16931-Standard versenden.
Zur Begriffsklärung: Die EN 16931 ist eine europäische Norm hinter Formaten wie XRechnung und ZUGFeRD. Hinter der Namensgebung des Formats ZUGFeRD steht das Akronym für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.
Lauernde Probleme bei der Steuerprüfung
E-Rechnungen zu erstellen, ist keine Raketenwissenschaft.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Was passiert, wenn ein Unternehmen aus dem B2B-Umfeld keine E-Rechnung einführt? Problematisch kann es in der Praxis vor allem bei der Steuerprüfung werden. „Wurden die Rechnungen nicht nach den Vorgaben erstellt und bearbeitet, kann der Steuerprüfer die Rechnung als ungültig erklären. Bei Eingangsrechnungen mit hohen Beträgen kann das sehr schmerzhaft werden“, so der Geschäftsführer.
Cross-Border-Business ist die nächste Ebene
Noch ist das Thema E-Rechnung ein nationales Thema, weil die gesetzlichen Regelungen als nationales Recht im jeweiligen EU-Land implementiert werden. Doch eine Internationalisierung ist absehbar. Viele Kunden von Seidl sind international aufgestellt und betreiben in weiteren Ländern eigenständige Niederlassungen. Diese sind im jeweiligen Land ebenfalls an die dort geltenden E-Rechnungsvorschriften gebunden, was laut Seidl mitunter übersehen wird. „Das Cross-Border-Business ist dann der nächste Schritt, wenn alle nationalen Anforderungen umgesetzt sind.“ Voraussichtlich ab 2030 wird das landesgenzenübergreifende Geschäft der tonangebende Aspekt bei der E-Rechnung werden, taxiert der Manager.
(ID:50461742)
Stand: 08.12.2025
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