Umsätze abrupt eingebrochen Devolo meldet erneut Insolvenz an

Von Dr. Stefan Riedl 2 min Lesedauer

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Die Bestelleingänge sind Ende September vergangenen Jahres „abrupt eingebrochen“, teilt Devolo mit. Ein „Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung“ wird eingeleitet. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt, Warenversorgung und Support ist gesichert, betont der Hersteller.

Seit Ende September 2923 sanken die Bestelleingängebei Devolo aufgrund allgemeiner Kaufzurückhaltung dabrupt – es folgte ein weiteres Insolvenzverfahren.(Bild:  Devolo)
Seit Ende September 2923 sanken die Bestelleingängebei Devolo aufgrund allgemeiner Kaufzurückhaltung dabrupt – es folgte ein weiteres Insolvenzverfahren.
(Bild: Devolo)

Devolo leitet ein Restrukturierungsverfahren ein, um weiterhin am Markt bestehen zu können. Gemeinsam mit Stakeholdern und Beratern wird derzeit ein Restrukturierungsplan erarbeitet. Der Geschäftsbetrieb wird dabei uneingeschränkt fortgeführt und die Warenversorgung ist gesichert. Alle Dienstleistungen wie Support-Leistungen werden nach wie vor erbracht.

Der zweite Gang zum Insolvenzgericht

Das Unternehmen befand sich bereits 2022 in einem Verfahren in Eigenverwaltung, das im November 2022 nach Abschluss eines Insolvenzplanes aufgehoben wurde. Trotz der negativen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelten sich die Umsätze von Devolo in den ersten Monaten des Jahres 2023 wie geplant. Vor diesem Hintergrund sah sich die Geschäftsführung eigenen Angaben zufolge bestätigt, dass der zuvor bereits eingeschlagene Restrukturierungsprozess erfolgreich verlaufen wird.

Bestelleingänge brechen Ende September 2023 ein

Doch Ende September sanken die Bestelleingänge aufgrund der Kaufzurückhaltung der Endkunden abrupt, kommuniziert das Unternehmen offen. Sie lagen weit unterhalb der hohen Umsatzerwartungen des traditionell starken Weihnachtsgeschäfts. „Deshalb werden wir jetzt verantwortungsvoll und frühzeitig handeln“, erläutert Heiko Harbers, CEO bei Devolo. „Die bereits eingeleiteten Maßnahmen werden wir an die neue Situation anpassen. Es gilt, Devolo auf ein noch stabileres und krisenresistenteres Fundament zu stellen.“ Devolo wird laut Harbers einerseits ein Kosteneinsparungsprogramm durchführen und andererseits im B2C- sowie im B2B-Segment neue Produkte und Lösungen für neue Geschäftsmöglichkeiten entwickeln.

Details zum Verfahren

Bei einer „Restrukturierung in Eigenverwaltung“ bleibt die Geschäftsführung in den Händen des bisherigen Managements. Dies ist aber nur dann möglich, wenn das zuständige Amtsgericht feststellt, dass das Unternehmen frühzeitig eigeninitiativ handelt und ausreichend Handlungsspielraum für eine erfolgreiche Lösung besteht. Beides ist bei Devolo der Fall.

Im Rahmen des Verfahrens wird ein Sachwalter eingesetzt, der die Neuaufstellung im Sinne der Gläubiger überwacht. Diese Position übernimmt Dr. Ruth Rigol von der Sanierungskanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH. „Die Eigenverwaltung ist ein ideales Instrument für eine Neuaufstellung des Unternehmens. Diese Chance kann Devolo in den kommenden Monaten nutzen“, erklärt Dr. Ruth Rigol.

In dem Eigenverwaltungsverfahren wird Devolo außerdem vom Sanierungsexperten Daniel Mann und seinem Team der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH) aus Naumburg an der Saale sowie von Dr. Sebastian Braun (Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB) begleitet.

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