Probleme mit proprietären Diensten Der Data Act schafft nicht per se Cloud‑Portabilität
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Es gibt einen Unterschied zwischen „gut gemeint“ und „gut“ — inwieweit dieses Delta beim Cloud‑Switching und in der Vendor‑Lock‑in‑Problematik wenige Monate nach Inkrafttreten des Data Act relevant ist, betrachtet Plusserver‑CCO Peter Höhn.
Seit Herbst vergangenen Jahres sind viele Daten und Workflows von Cloud zu Cloud gewandert. Doch hat der Data Act, der seit etwa einem halben Jahr in Kraft getreten ist, tatsächlich das Cloud Switching vereinfacht? Dabei geht es darum, dass von einem Cloud-Anbieter zum anderen mehr oder weniger problemlos gewechselt werden kann, zumindest sollten wenigstens Barrieren und Hindernisse beseitigt werden, so die Intention hinter einigen Bestimmungen im Data Act. Denn bislang standen Unternehmen mitunter vor unüberwindbaren Hürden, wenn sie den Cloud-Anbieter wechseln wollten. Klare Vorgaben für Datenschutz und Datenübertragbarkeit sollten es richten und die eigene Dateninfrastruktur flexibler machen. Das fördert im Prinzip den Wettbewerb und gibt den Unternehmen tendenziell mehr Freiheit, Vendor-Lock-ins zu überwinden.
Deadline: 12. September
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