Schritt für Schritt zum erfolgreichen Schul-IT-Projekt – Teil 1

Der Bildungsmarkt und die IT-Ausstattung der Schule

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Wie gliedert sich der Education-Markt auf und wo liegen die Zuständigkeiten?

„Das deutsche Bildungswesen ist im Schul- und Hochschulbereich geprägt durch ein öffentlich finanziertes Bildungsangebot“, erläutert der „Bildungsfinanzbericht 2010“ des Statistischen Bundesamtes. „Rund vier Fünftel der gesamten Bildungsausgaben wurden 2007 von Bund, Ländern und Gemeinden aufgebracht.“

Gliedert man die Gesamtausgaben für Bildung nach den einzelnen Bereichen, so dominieren mit 52,0 Mrd. Euro (Zahlen von 2007) mit großem Abstand die allgemein bildenden Bildungsgänge des Schulbereichs. An zweiter Stelle liegen Hochschulen und andere tertiäre Bildungsgänge mit 25,9 Mrd. Euro. Danach folgen die berufsbildenden Schulen mit 19,5 Mrd. Euro. Auf den Elementarbereich (Kindergärten, Vorschulklassen und Schulkindergärten) entfallen 12,6 Mrd. Euro.

Das sind die Gesamtausgaben, wobei der Löwenanteil für den laufenden Betrieb der Einrichtungen, wie beispielsweise Gehälter der Lehrkräfte und Aufwen¬dungen für Lehrmittel, aufgewendet wird. Laut Bildungsfinanzbericht werden weniger als ein Zehntel der Ausgaben von den Bildungseinrichtungen für Investitionen verwendet, zu denen Sachgüter wie die IT-Ausstattung zählen. Da keine bundesweiten Statistiken geführt werden und die Finanzhoheit bei den Ländern liegt, sind selbst Schätzungen über das bundesweite Investitionsvolumen für IT-Ausstattung dem Bereich der Spekulation vorbehalten.

Investitionsentscheidungen in den öffentlichen, allgemein bildenden Schulen finden nicht auf Bundes- oder Landesebene statt, sondern werden auf kommunaler Ebene – von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten – getroffen. Die einzelne Schule (Schulleitung) kann Wünsche über die IT-Ausstattung äußern, muss sich aber entweder an bestehende Rahmenverträge halten oder diese vom zuständigen Sachaufwandsträger genehmigen lassen.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für Systemhäuser?

Auf jahrelange Erfahrungen kann Barbara Weitzel, Vorstand der Rednet AG, zurückgreifen: „Öffentliche Auftraggeber vergeben den Großteil ihrer Aufträge über Ausschreibungen. Die Teilnahme daran ist zeitintensiv. Zugleich müssen viele formale Kriterien für die Zulassung erfüllt werden. Zudem herrscht ein hoher Wettbewerbsdruck.“ Doch lohne sich ihrer Ansicht nach der Aufwand, denn „öffentliche Auftraggeber haben wir als sehr zuverlässige Partner kennen gelernt“.

Um sich bei der komplizierten Vergabe öffentlicher Aufträge zurechtzufinden, wurden sogenannte Auftragsberatungsstellen (Abstn) ins Leben gerufen, die Unternehmen bei allen Aspekten rund um öffentliche Ausschreibungen unterstützen. Über die bundesweite Webseite www.abst.de gelangen IT-Systemhäuser zu den Anschriften der Auftragsberatungsstellen der jeweiligen Bundesländer.

Der Vorteil des deutschen föderalen Bildungssystems liegt darin, dass man nicht auf Bundes- oder Landesebene Kontakte knüpfen muss, sondern auf kommunaler Ebene agieren kann. Ein Umfeld, in dem die mittelständischen IT-Systemhäuser zuhause sind. Der Nachteil: Es wird keine „spontanen“, zeitnahen Aufträge geben. Zumindest am Anfang ist also ein langer Atem gefragt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite die Ausstattungsempfehlungen der Bundesländer.

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